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Bekannten in Wohnung getötet: Landgericht Stuttgart verhängt acht Jahre Haft
Wegen Totschlags an einem Bekannten ist ein 41-Jähriger in Stuttgart zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sah es in seinem Urteil am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte den anderen Mann im Dezember 2024 getötet hatte. Die Tat geschah in Kirchheim unter Teck in der Wohnung des Opfers.
Der Anklage zufolge gerieten die beiden derart in Streit, dass der 41-Jährige den anderen Mann mit den Fäusten auf Kopf und Brustbereich schlug. Das Opfer starb noch am Tatort. Der Prozess gegen den Angeklagten begann am 12. September.
A.Ruegg--VB