
-
Neuer Anlauf für Richterwahl im Bundestag - Spahn: "Wird klappen"
-
Mordkommission nach Erschießen von 26-Jährigem in Ludwigshafen eingerichtet
-
Anlagebetrug: Frau in Rheinland-Pfalz verliert sechsstelligen Geldbetrag
-
62-jähriger Tatverdächtiger nach Fund von Frauenleiche in Darmstadt festgenommen
-
Chinas Internetbehörde kündigt Kampagne gegen "böswillige" Beiträge an
-
Merz beruft Ex-Commerzbank-Chef Blessing zu Beauftragtem für Investitionen
-
Backpulver gegen Mehltau: Agrarminister Rainer fordert EU-Erlaubnis für Winzer
-
Tod von Obdachlosem in Moers: Jugendliche rechtskräftig wegen Angriffs verurteilt
-
Grenzpolizei findet größere Menge Falschgeld bei 50-jährigem ICE-Passagier
-
Russland bietet verlängerte Einhaltung von New-Start-Vertrag an
-
UN-Sicherheitsrat berät über Russlands Luftraumverletzung in Estland
-
Bahngewerkschaft EVG will Wahl neuer Bahnspitze verhindern
-
Expertin: 2024 acht Gletscher in Schweden verschwunden
-
Red Bull und Ex-Teamchef Horner gehen offiziell getrennte Wege
-
Linnemann fordert schärfere EU-Regeln zu Freizügigkeit für Arbeitnehmer
-
Anerkennung von Palästinenserstaat: Gipfel in New York zur Zweistaatenlösung
-
Drei Wochen Klinikaufenthalt für Mumbrú: "Schon hart"
-
Oberlandesgericht in Hamm bestätigt Verurteilung von 81-Jähriger wegen SA-Parole
-
Bas betont "Mitwirkungspflichten" von Arbeitslosen beim Bürgergeld
-
EU-Abkommen mit Indonesien: Deutsche Industrie hofft auf Rohstoffe
-
Verkehrsminister verspricht "Neuanfang" bei der Bahn mit neuer Konzernchefin
-
"Ein Unding": Henning kritisiert Arbeitsbedingungen für Trainer
-
Arzt aus Bayern soll tausende Hausbesuche fingiert haben - Anklage erhoben
-
Südsudans Oppositionschef Machar wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vor Gericht
-
Schalke entlässt Kaderplaner Manga
-
Angelina Jolie: "Ich erkenne mein Land im Moment nicht mehr wieder"
-
Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über Smartphonenutzung
-
32-Jähriger soll in Psychiatrie in Hildesheim Mitpatient getötet haben
-
Kontrollausschuss leitet Untersuchung gegen Baumgart ein
-
Hilfsorganisationen warnen vor geplanten Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Gut 20 französische Bürgermeister hissen palästinensische Flaggen
-
AfD warnt Union vor Wahl der Juristin Kaufhold ans Verfassungsgericht
-
Appell von Top-Ökonomen zum Schutz von seriösem Journalismus
-
RKI-Umfrage: Mehr als die Hälfte des Klinikpersonals gegen Grippe geimpft
-
Nach einmonatiger Tour durch Österreich: Elch "Emil" nahe einer Autobahn betäubt
-
Verkehrsminister Schnieder: DB-Regio-Chefin Palla soll Bahn-Chefin werden
-
Verbraucherzentrale verklagt Baumarktkette wegen potentiell invasiver Pflanzen
-
Schnieder verschiebt Pünktlichkeitsziele der Bahn nach hinten
-
Linnemann fordert schärfere EU-Regeln zu Freizügigkeit für Arbeitnehmern
-
Zugausfälle zwischen Berlin und Hamburg wegen Oberleitungsstörung
-
Rummenigge: "Wollen niemandem schaden"
-
Nach Wettkampfpause: Zeidler gewinnt WM-Vorlauf bei Rückkehr
-
Studie: Klimaschutzzusagen und Nutzung fossiler Energien klaffen weiter auseinander
-
Fernverkehr mit Bahn und Bus: Vier Prozent mehr Fahrgäste im ersten Halbjahr
-
Sehr gute Kirschen- und Birnenernte in diesem Jahr
-
Super-Taifun "Ragasa": Tausende Menschen evakuiert - Hunderte Flüge gestrichen
-
Merkel verzichtet auf soziale Medien - "nicht meine Informationsquelle"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Prozess für Zweistaatenlösung in Nahost muss jetzt beginnen
-
WNBA: Sabally verliert mit Phoenix erstes Halbfinale
-
NFL: Chiefs feiern ersten Saisonsieg

Tod von Obdachlosem in Moers: Jugendliche rechtskräftig wegen Angriffs verurteilt
Anderthalb Jahre nach dem Tod eines obdachlosen Manns im nordrhein-westfälischen Moers ist die Verurteilung von drei jungen Angeklagten, die den Mann angriffen, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts Kleve vom Dezember weitgehend, wie er am Montag mitteilte. Der Mann war im Februar 2024 gestorben - allerdings konnte nicht festgestellt werden, ob der Angriff die Ursache dafür war. (Az. 3 StR 167/25)
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die drei Jugendlichen vor einer Methadonausgabestelle spontan zwei Männer attackiert hatten. Einer von ihnen habe die Männer mit Pfefferspray besprüht, mehrmals kräftig auf sie eingeschlagen und sie getreten - unter anderem gegen den Kopf, als sie auf dem Boden lagen. Ein anderer Angeklagter habe die Tat gefilmt und das Video später im Internet verbreitet, um damit anzugeben.
Zwei Wochen später starb einer der Männer im Alter von 58 Jahren in einem Krankenhaus. Ein Zeuge verständigte die Polizei. Er hatte das Video auf dem Handy eines Arbeitskollegen gesehen, wie die Ermittler nach der Festnahme des ersten Tatverdächtigen mitteilten. Einige Monate später kam auch der zweite Haupttäter in Untersuchungshaft.
Der Prozess gegen die drei Jugendlichen begann im Oktober, er fand wegen ihres jungen Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sie waren ursprünglich wegen Mordes oder der Beihilfe dazu angeklagt. Das Gericht fand aber nicht heraus, ob die Attacke vor der Methadonausgabestelle der Grund für die Verletzungen war, die letztlich zum Tod des obdachlosen Manns beitrugen.
Es verurteilte die zu dem Zeitpunkt 16 bis 18 Jahre alten Angeklagten im Dezember zu Jugendstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe dazu. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun.
P.Keller--VB