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Widerrufsbutton für Online-Verträge soll Pflicht werden
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, den Widerruf mit einer solchen Schaltfläche zu ermöglichen. "Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Das verbessere "den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven".
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Mit dem Gesetz soll den Angaben nach die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Einschränkungen soll es hingegen beim sogenannten ewigen Widerrufsrecht bei Verträgen über Finanzdienstleistungen geben. Grundsätzlich müssen Unternehmen Verbraucher beim Abschluss eines Vertrages darüber informieren, dass sie ein Recht auf Widerruf haben. Bisher können Verbraucher in einigen Fällen Verträge ohne Befristung, also auch noch Jahre später, widerrufen, selbst wenn der Kunde bei Abschluss über das Widerrufsrecht informiert wurde. "Dies führt insbesondere dann zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler nebensächlich war", erklärte das Bundesjustizministerium.
Künftig sollen Verbraucher daher Verträge über Finanzdienstleistungen, "die im Fernabsatz", also etwa am Telefon oder im Internet, "oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden", bei erfolgter Information über das Widerrufsrecht höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss widerrufen können. Bei Lebensversicherungen sollen es 24 Monate und 30 Tage sein.
Darüber hinaus sollen Unternehmen Finanzdienstleistungen und die Folgen eines dazu abgeschlossenen Vertrags "angemessen erläutern müssen", wie das Ministerium weiter mitteilte. Eine weitere geplante Veränderung soll laut Ministerium der zunehmenden Digitalisierung Rechnung tragen und Unternehmen entlasten: Diese sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr auf Verlangen in Papierform übermitteln müssen.
M.Vogt--VB