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Höchststrafe für Mord an Psychotherapeutin in Offenburg
Das Landgericht im baden-württembergischen Offenburg hat einen 43-Jährigen wegen Mordes an seiner ehemaligen Psychotherapeutin zur Höchststrafe verurteilt. Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft stellte das Gericht zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag sagte. Darüber hinaus wurde die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die Frau im Februar in der Nähe ihrer Arbeitsstelle in einem Hinterhof in der Offenburger Innenstadt angriff. Er tötete sie mit mehr als 30 Messerstichen. Das Opfer hatte den Angeklagten früher therapeutisch behandelt.
Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil die Frau nicht mit einem Angriff rechnete. Als niedrigen Beweggrund wertete sie, dass der Mann das Opfer für seine Lebenssituation verantwortlich machte, die er als unbefriedigend empfand. Hierfür wollte er sich rächen.
T.Zimmermann--VB