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Gericht: NS-Gedenkstätte Buchenwald darf Besuch mit Palästinsertuch verbieten
Die Gedenkstätte im ehemaligen NS-Konzentrationslager Buchenwald darf Menschen mit einem sogenannten Palästinensertuch oder Kufiya den Zutritt verwehren. Das entschied das thüringische Oberverwaltungsgericht in Weimar nach eigenen Angaben vom Mittwoch in einem von einer Frau angestrengten Beschwerdeverfahren. Diese wollte mit dem Tragen des Tuchs gegen die aktuelle isrealische Politik protestieren.
Die Gedenkstätte dürfe den Zutritt in dieser Weise beschränken, weil es durch das Tragen einer Kufiya in einem ehemaligen NS-Konzentrationslager "zu einer Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden" komme, entschied das Gericht. Die Beschwerdeführerin habe dabei selbst klargemacht, dass sie mit dem Kleidungsstück eine sichtbare "politische Botschaft" vermitteln wolle.
Das müsse die Gedenkstätte nicht hinnehmen, führte das Oberverwaltungsgericht in seinem unanfechtbaren Beschluss aus (Az. EO 362/25). Das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung müsse in diesem Fall hinter den Stiftungszweck der Gedenkstätte zurücktreten. Bereits das Verwaltungsgericht Weimar hatte in einem von der Frau angestrengten Eilverfahren entsprechend entschieden, wogegen diese Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegte.
Im 1937 von der SS eingerichteten Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar und seinen Außenlagern litten bis Ende des Zweiten Weltkriegs fast 280.000 Häftlinge, rund 56.000 Menschen starben. Unter den Lagerinsassen waren unter anderme Juden, Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene, zur Zwangsarbeit verschleppte Zivilisten aus Polen und der Sowjetunion sowie von den Nazis inhaftierte deutsche Kommunisten. Nach Kriegsende nutzten die sowjetischen Besatzungsbehörden Buchenwald noch mehrere Jahre als Internierungslager.
K.Sutter--VB