
-
Pro-russische Regionalgouverneurin in Moldau zu Haftstrafe verurteilt
-
Kukuk verlässt Beerbaum-Stall: "Unendlich dankbar"
-
Weltkriegsbombe an Dresdner Carolabrücke gefunden - Evakuierungen am Mittwoch
-
Urteil gegen früheren Oberbürgermeister von Halle rechtskräftig
-
Söders Bürgergeld-Vorstoß sorgt für Debatte in Koalition - SPD warnt Union
-
Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration zwischen London und Paris tritt in Kraft
-
Hausarrest für Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro angeordnet - USA empört
-
Erstochene 21-Jährige in Paderborn: Lebensgefährte in Untersuchungshaft
-
81-Jährige in Nordrhein-Westfalen erstochen: 60-jährige Verdächtige festgenommen
-
Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios
-
Gericht: Autofahrer kann nicht auf Durchfahrt hinter dem Reichstag bestehen
-
Nationalmannschaft kommt: Thüringen wird Partnerregion des DFB
-
EU setzt Gegenzölle auf US-Importe formell aus
-
90er-Weltmeister Mill verstorben
-
Urteil: Verletzung bei Dienstsport aufgrund von Vorschädigung kein Dienstunfall
-
Neuer Anlauf für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll
-
Prozessbeginn um Schüsse vor Landgericht Bielefeld - mutmaßlicher Fall um Blutrache
-
Zunehmender Rückreiseverkehr auf Autobahnen: ADAC erwartet zahlreiche Staus
-
Zahl der Auto-Neuzulassungen im Juli gestiegen - Beliebt vor allem Hybridautos
-
Sex auf Parkbank mitten in Mainz: Freizügiges Paar löst Polizeieinsatz aus
-
Vorwurf der Spionage für China: Prozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah
-
Japan und Vietnam melden Hitzerekorde - Rekord-Regen in Hongkong
-
Bayern: 58-Jährige stürzt in Ammergauer Alpen hundert Meter ab und stirbt
-
Umfrage: Mehrheit der Kinder nutzt ab sieben Jahren ein Smartphone
-
Barcelona leitet Verfahren gegen ter Stegen ein
-
Ludwigsburg-Krise: Gaugisch fordert "schnelle Lösungen"
-
Demokratische Abgeordnete verlassen wegen geplanten Wahlkreis-Neuzuschnitts Texas
-
Medien statt sozialer Austausch: Deutsche verbringen Freizeit vor allem digital
-
Urteil: Deutsche Bahn muss Mehrkosten für Projekt Stuttgart 21 allein tragen
-
Klimaschützer kritisieren Anhebung der Pendlerpauschale ab 2026 als unsozial
-
Spionageprozess gegen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah gestartet
-
Invasive Nutrias breiten sich weiter aus - Verdopplung im Vergleich zu 2015
-
Spionageprozess gegen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah begonnen
-
Medien: Barcelona leitet Verfahren gegen ter Stegen ein
-
"Jetzt aufhören": Ecclestone rät Hamilton zum Karriereende
-
Hitze-Rekord: Japan meldet höchste jemals gemessene Temperatur
-
Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland wächst täglich um 51 Hektar
-
Anteil junger Menschen an Gesamtbevölkerung bleibt auf niedrigem Niveau
-
Israel erlaubt privaten Organisationen wieder Hilfslieferungen in Gazastreifen
-
Venezuela: Keiner der von USA nach El Salvador gebrachten Männer war Gang-Mitglied
-
Tennis: Shootingstar Mboko im Halbfinale von Montreal
-
Zverev im Halbfinale von Toronto
-
Oberster Richter stellt Brasiliens Ex-Präsidenten Bolsonaro unter Hausarrest
-
"Einfach ratlos": Zukunftsorgen bei DHB-Frauen um Smits
-
Matthäus über Bayern: "Verbaut jungen Spielern den Weg"
-
"Augusta Vindelicum": Zweites FCA-Römertrikot
-
Spionageprozess gegen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah startet
-
Unterhändler aus aller Welt beraten erneut über Abkommen gegen Plastikmüll
-
Richter stellt Brasiliens Ex-Präsidenten Bolsonaro unter Hausarrest
-
Berichte: Netanjahu will Wiederbesetzung des gesamten Gazastreifens anordnen

Vorwurf der Spionage für China: Prozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah
Vor dem Oberlandesgericht in Dresden muss sich seit Dienstag ein früherer Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah in einem Spionageprozess verantworten. In ihrer Anklage wirft die Bundesanwaltschaft Jian G. vor, jahrelang für China spioniert zu haben. Dessen Anwalt bestritt zum Prozessauftakt eine geheimdienstliche Tätigkeit seines Mandanten.
G., der deutscher Staatsangehöriger ist, soll der Anklage zufolge bereits seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben. Seine Funktion als Assistent des damaligen AfD-Europaabgeordneten Krah habe er genutzt, um dem Geheimdienst Informationen zu verschaffen.
Dabei sei es unter anderem um den Stand von Verhandlungen des Europäischen Parlaments und mehr als 80 Beschlüsse mit Bezug zu China gegangen. Insgesamt soll G. mehr als 500 Dokumente zusammengetragen und dem Geheimdienst über einen Führungsoffizier oder per USB-Stick weitergegeben haben, darunter auch einige als besonders sensibel eingestufte.
Außerdem habe er Informationen über führende AfD-Politiker gesammelt, etwa über die "Stellung" der Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, sowie chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht. Dazu sei er in sozialen Netzwerken zum Schein als Kritiker Chinas aufgetreten und habe so versucht, an Personalien zu gelangen.
"Der Fall ist exemplarisch für das Ausspähen Chinas über politisch-öffentliche, wirschaftliche und militärische Belange Deutschlands und der EU", sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser am Rande der Verhandlung in Dresden. Dies reiche vom Ausspähen der AfD-Führungsspitze bis zur Verlegung von militärischen Kräften. Daher schätze die Bundesanwaltschaft den Fall als "besonders gravierend" ein.
Jian G., der im Gerichtssaal sein Gesicht mit einer Gesichtsmaske vor den Fotografen und Kameraleuten verbarg, muss sich wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Neben Jian G. muss sich seine mutmaßliche Komplizin, die Chinesin Yaqi X., vor dem OLG in Dresden verantworten. Sie arbeitete für ein Logistikunternehmen, das unter anderem am Flughafen Leipzig/Halle tätig ist und soll G. zeitweise Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens gegeben haben, die dieser an den chinesischen Geheimdienst weiterleiten sollte. Dabei ging es der Bundesanwaltschaft zufolge insbesondere um den Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehrund nach Israel.
Jian G.s Anwalt wies in einer Erklärung den Vorwurf einer geheimdienstlichen Tätigkeit seines Mandanten zurück. Weder im Rahmen von G.s dienstlicher Tätigkeit als Assistent des EU-Parlamentariers Krah noch außerhalb davon seien konkrete nachrichtendienstliche Informationen ausgetauscht oder weitergegeben worden. "Er hat sich nie dazu bereit erklärt."
G.s Verteidiger erhob den Verdacht, dass die Festnahme seines Mandanten politisch motiviert gewesen sei. "Vor allem im Hinblick auf die Europawahl 2024", sagte der Anwalt. Er bezweifelte, dass die abgehörten Gespräche von G. als Beweise zulässig seien. "Es wird sich zeigen, ob Jian G. 007 oder lediglich 0815 war."
G.s Festnahme im April 2024 sorgte für Aufsehen, denn bis dahin hatte er als Assistent für Krah gearbeitet, der damals im Europaparlament saß und Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl war. Krah kündigte seinem Mitarbeiter nach der Verhaftung. Der AfD-Politiker zog bei der Wahl im Februar in den Bundestag ein, sein Mandat im Europaparlament legte er daraufhin nieder.
Das Oberlandesgericht setzte für den Prozess gegen die beiden Angeklagten vorerst weitere Termine bis Ende September an.
F.Stadler--VB