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Gericht: Cannabisanbau in Lagerhalle muss baurechtlich genehmigt werden
Eine Lagerhalle kann einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht ohne entsprechende Baugenehmigung für den Anbau von Cannabis genutzt werden. Einen entsprechenden Eilantrag der Besitzerin einer Halle im Landkreis Biberach lehnte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Dienstag ab, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Gegenüber der Eigentümerin der Halle, die diese an einen Verein zum Anbau von Cannabispflanzen verpachtet hatte, war eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen worden. Gegen diese wehrte sie sich per Klage.
Diese wurde nun abgelehnt. Für den Anbau von Cannabis sei eine baurechtliche Genehmigung notwendig, erklärte das Gericht. Das Vorhaben werfe neue bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen auf.
R.Kloeti--VB