
-
USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
UN-Experten: "Mangel an Rechtsstaatlichkeit" bei US-Abschiebungen von Migranten
-
Facebook-Mutter Meta übertrifft mit Quartalszahlen Erwartungen
-
Traumtore am Fließband: Flicks Triple-Traum wackelt
-
Britischer König Charles III. spricht über Erfahrungen mit Krebserkrankung
-
Tor nach 30 Sekunden: Thuram sorgt für Champions-League-Rekord
-
Weinstein-Prozess: Klägerin Haley erneuert Vorwurf der Vergewaltigung
-
Scholz von Macron zum Abschiedsessen in Paris empfangen
-
US-Gericht erwirkt Freilassung von palästinensischem Studenten
-
Füchse erreichen Final Four der Champions League
-
30.000 Keramikblumen erinnern in London an den 80. Jahrestag des Zweiten Weltkriegs
-
Gefechte nahe Damaskus: Syrische Regierung entsendet Sicherheitskräfte
-
Schwedischer Journalisten wegen angeblicher Erdogan-Beleidigung verurteilt
-
Amnesty: Iran unterdrückt Berichterstattung über Explosion in Hafen
-
BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern
-
Kiew: Unterzeichnung des Rohstoffabkommens mit den USA binnen 24 Stunden
-
Trumps "Bremsspuren": US-Wirtschaft schrumpft im ersten Quartal
-
Nach tödlichem Surfunfall auf Eisbach: Ermittler in München suchen Flussbett ab
-
Haftstrafen für Unterstützer von Gruppe Vereinte Patrioten in Rheinland-Pfalz
-
Polizei findet Schusswaffe auf von Rechtsextremen genutzten Hof in Niedersachsen
-
Erdbeerkonsum ist gesunken - auf 3,3 Kilogramm pro Kopf
-
Kiew rechnet mit Unterzeichnung des Rohstoffabkommens mit den USA am Mittwoch
-
Bergung von vor Sizilien gesunkener Luxusjacht "Bayesian" beginnt am Samstag
-
Mittlerweile fast jede fünfte Pflegekraft aus dem Ausland
-
WM-Generalprobe: Mit sieben Eisbären, aber ohne Kapitän Müller
-
Messerangriff in Bus bei Siegener Stadtfest: Lebenslange Haft für 32-Jährige
-
Toter Mann und lebensgefährlich verletzte Frau in Nürnberger Wohnung gefunden
-
US-Wirtschaft schrumpft im ersten Quartal - Trump gibt Biden die Schuld
-
Künftiger Landwirtschaftsminister löst mit Ablehnung höherer Fleischsteuern Kritik aus
-
Künftiger Minister Frei kündigt verschärfte Grenzkontrollen an
-
Gasversorgung: Bundesregierung lockert Speichervorgaben
-
Immer mehr Hochbetagte in Krankenhäusern: AOK fordert Strukturreformen
-
US-Wirtschaft schrumpft im ersten Quartal um 0,3 Prozent
-
Schweizer Regierung erleichtert Import von Hühnereiern - Bedarf sonst nicht gedeckt
-
Scholz will bei Kanzlerwahl für Merz stimmen - letzte Kabinettssitzung
-
Schwedische Polizei nimmt nach Angriff mit drei Toten 16-Jährigen fest
-
85-Jährige stirbt bei Unfall mit Krankenfahrtstuhl auf Landstraße in Bayern
-
Rentner in Keller geknebelt und getötet: Weiterer Prozess in Köln begonnen
-
FC Bayern: Pesic hört als Geschäftsführer auf
-
SPD-Basis macht Weg für Schwarz-Rot frei - Klingbeil soll Finanzminister werden
-
Ehepaar in Berlin wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu langer Haft verurteilt
-
Offiziell: Lerch wird erneut Trainer in Wolfsburg
-
Inflation im April schwächt sich voraussichtlich leicht auf 2,1 Prozent ab
-
Baumann fehlt Hoffenheim mit Gehirnerschütterung
-
Kaschmir: Pakistan rechnet mit unmittelbar bevorstehendem Angriff Indiens
-
Deutsche Autobauer VW und Mercedes starten mit Gewinneinbrüchen ins neue Jahr
-
17-Jährige bauen mehrere Unfälle bei Verfolgungsjagd mit Polizei in Ruhrgebiet
-
Fotos von nordkoreanischen Kriegsgefangenen: Deutscher Presserat spricht Rüge aus
-
Deutsche Autoindustrie begrüßt US-Zollerleichterungen - weitere Schritte aber nötig
-
Mordprozess in Australien: Hobbyköchin steht nach tödlichem Pilzessen vor Gericht

EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten
Im Fall einer Marokkanerin mit belgischem Sohn in Belgien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen definiert, unter denen finanziell abhängige nahe Verwandte bleiben dürfen. Sie müssen demnach nachweisen, dass sie sowohl bei ihrer Einreise als auch zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Aufenthaltskarte von der Familie Unterhalt bekamen, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. (Az. C-607/21)
Die Marokkanerin war schon im Jahr 2011 nach Belgien eingereist. Sie beantragte die Familienzusammenführung mit ihrem Sohn, der die belgische Staatsangehörigkeit hat. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Danach beantragte sie 2015 und 2017 ein Recht auf Aufenthalt als Verwandte in gerader aufsteigender Linie, der von der Lebensgefährtin ihres Sohns Unterhalt gewährt werde. Diese Lebensgefährtin ist Niederländerin, also EU-Bürgerin.
Die Mutter legte Dokumente aus der Zeit vor ihrer Einreise nach Belgien vor, um nachzuweisen, dass sie finanziell abhängig war. Die belgischen Behörden lehnten ihren Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass diese Nachweise zu alt seien. Die Frau zog in Belgien vor Gericht. Dieses fragte den EuGH, welches Datum nach einem so langen Zeitraum entscheidend sei für die Beurteilung, ob der Frau Unterhalt gewährt werde.
Wenn die Betreffenden Nachweise für den Zeitpunkt der Einreise und den Zeitpunkt des Antrags vorlegen könnten, hätten sie ein Aufenthaltsrecht, erklärte der EuGH nun. Dazu müssten sie Dokumente aus der Vergangenheit vorweisen, die ein Abhängigkeitsverhältnis im Herkunftsland zu dem Zeitpunkt belegten, zu dem sie in die EU nachgezogen seien. Diese Dokumente könnten nicht als veraltet angesehen werden.
Im konkreten Fall entscheidet nun das belgische Gericht über das Aufenthaltsrecht für die Marokkanerin. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
F.Stadler--VB