
-
Zwei Tote bei Waldbränden in Kanada - Etwa 1000 Menschen evakuiert
-
Private US-Stiftung will Ende Mai mit Verteilung von Hilfsgütern im Gazastreifen beginnen
-
Syrischer Übergangspräsident lobt Aufhebung von US-Sanktionen
-
Vorwurf der Hamas-Nähe: US-Richterin ordnet Freilassung von indischem Wissenschaftler an
-
Zweiter Tag des Nato-Außenministertreffens in Antalya
-
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Trumps Staatsbürgerschafts-Dekret
-
Weitere Minister stellen im Bundestag Programm vor - Ausschüsse werden vergeben
-
Pistorius berät mit britischem Kollegen Healey über Ausbau der Verteidigungszusammenarbeit
-
Verstorbene Holocaustüberlebende Margot Friedländer wird in Berlin beigesetzt
-
Klingbeil gibt Frühjahrsprognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen bekannt
-
Ostseerat berät über hybride Angriffe in der Ostsee
-
Deutsches Duo Abor & Tynna tritt in zweitem ESC-Halbfinale auf
-
Ex-Freundin von Rapper Combs spricht von Suizidgedanken wegen Gewalt
-
Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsheime so hoch wie zuletzt 2017
-
Waffenruhe-Gespräche in Istanbul: Putin nimmt offenbar nicht teil
-
260.000 Vorbestellungen: Mehrere Monate Wartezeit für neuen Thermomix
-
Pleite gegen Musetti: Zverev verpasst Halbfinale in Rom
-
Flick muss warten: Real schlägt Mallorca in letzter Sekunde
-
Nach 51 Jahren: Bologna gewinnt Coppa Italia
-
Gespräche in Istanbul: Putin nicht auf Kreml-Liste der russischen Delegation
-
Wadephul zu Beratungen mit Nato-Außenministern in der Türkei eingetroffen
-
Mindestens 80 Tote durch israelische Angriffe auf Gazastreifen
-
Trump-Besuch: Boeing erhält aus Katar Milliardenauftrag
-
FC Bayern: Dier unterschreibt bis 2028 in Monaco
-
Müller über Zukunft: "Ich habe natürlich Ideen"
-
Nato-Treffen in Antalya beginnt vor Hintergrund möglicher Ukraine-Verhandlungen
-
"Attraktiver Kerl": Trump nach Treffen mit Syriens Präsidenten voll des Lobes
-
Außenminister Wadephul auf dem Weg zu Nato-Treffen in der Türkei
-
Bei Besuch in Katar: Trump beurteilt Atomgespräche mit dem Iran positiv
-
Vor Duell gegen DEB-Team: USA verhindert peinliche Niederlage
-
Pistorius zu Wehrdienst: Betonung liegt bei Freiwilligkeit auf "zunächst"
-
Russland verurteilt bekannten Wahlbeobachter zu fünf Jahren Haft
-
Missbrauch an katholischer Schule: Frankreichs Premier beteuert sein Unwissen
-
Esken beklagt "öffentliche Jagd" und Debatte über ihre Zukunft
-
"Erhöhte Bedrohung": Niederländische Armee hebt Alarmstufe an
-
Giro: Gesamtführender Pedersen erneut nicht zu schlagen
-
Wadephul: Putin muss zu Verhandlungen über Waffenstillstand bereit sein
-
UN-Tagung in Berlin: Dutzende Staaten sagen neue Beiträge für Friedensmissionen zu
-
USA schwächen Auflagen für "Ewigkeitschemikalien" im Trinkwasser ab
-
Schockanrufer erbeuten mehr als eine Million Euro in Rheinland-Pfalz
-
Vergleichsportal: Autofahrer zahlen 2025 erneut deutlich mehr für Kfz-Versicherung
-
Leipzigs Oberbürgermeister Jung ist neuer Präsident des Deutschen Städtetags
-
Trump: Katar bestellt 160 Boeing-Maschinen für 200 Milliarden Dollar
-
Kriegswaffen und Bunker: Mutmaßlicher Reichsbürger in Niedersachsen festgenommen
-
20 Waldbrände bei Viersen - Mitglieder von Freiwilliger Feuerwehr festgenommen
-
Bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt scheitert mit Revision gegen Haftstrafe
-
Israel weist Kritik des französischen Präsidenten scharf zurück
-
BVB verpflichtet Svensson fest
-
Vor Nato-Treffen: Wadephul setzt bei Ukraine-Krieg auf enge Abstimmung mit den USA
-
Schlechte Finanzlage: Bund muss Unterstützung für Krankenkassen vorziehen

Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen
E-Mails gelten einem Gerichtsbeschluss zufolge auch bei einer automatisierten Rückmeldung über die Stilllegung der Empfängeradresse als zugegangen. Dies entschied das Amtsgericht im hessischen Hanau laut Mitteilung vom Freitag. Einem Inhaber einer E-Mail-Adresse gehen demnach Mails solange zu, wie die Adresse aufrechterhalten wird. Zwischen Vertragsparteien gebe es aber "Rücksichtnahmepflichten", weshalb ein Absender in solchen Fällen auch andere Kommunikationswege nutzen müsse, hieß es.
Im konkreten Fall übersandte eine Vermieterin ihrem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen und forderte von ihm eine Zustimmung. Dem stimmte der Mieter fristgerecht zu. Dabei erhielt er aber von der Empfängeradresse der Vermieterin eine automatisierte Rückantwort unter Hinweis auf die Stilllegung sowie die Nichtweiterleitung der E-Mail.
Nach Fristablauf klagte die Vermietern auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter akzeptierte die Erhöhung vor Gericht erneut. Dabei verwies er auf die übersandte E-Mail und eine weitere per Briefpost übersendete Zustimmung. Der Rechtsstreit wurde daraufhin beendet.
Unklar blieb jedoch die Aufteilung der Verfahrenskosten. Die Mieterin gab an, den Brief des Mieters nicht erhalten zu haben. Auch die E-Mail habe sie wegen der Stilllegung der Adresse nicht erhalten.
Das Gericht teilte die Verfahrenskosten letztlich auf, so dass jede Seite ihre eigenen Kosten trägt. Es entschied, dass die E-Mail mit Eingang auf dem Server der Vermieterin als zugegangen gilt. Auch eine automatisierte Rückmeldung unter Verweis, dass die Adresse stillgelegt sei, ändere an dem Zugang nichts. Denn die Vermieterin hatte die E-Mail-Adresse noch inne.
Zwischen Vertragsparteien würden jedoch auch Rücksichtnahmepflichten gelten, weshalb der Mieter seine Zustimmung auch auf einem anderen Wege übersenden musste. Da der Zugang des Briefs streitig blieb und nach Erledigung des Verfahrens keine Beweisaufnahme mehr erfolgte, wurden die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben. Der Beschluss vom Montag ist nicht rechtskräftig.
A.Ammann--VB