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Tödlicher Angriff auf Seniorenwohngruppe: Mann soll in Psychiatrie
Nach einem gewaltsamen Eindringen in eine Seniorenwohngruppe mit einer Toten hat das Landgericht Münster in Nordrhein-Westfalen gegen einen 37-Jährigen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht folgte damit den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Gericht sah die Tatvorwürfe als bewiesen an. Der Mann war während des Angriffs wegen einer psychischen Erkrankung aber schuldunfähig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen vor, im August mit seinem Auto rückwärts gegen die Außenmauer eines Wohnhauses in Neuenkirchen gefahren zu sein. Er habe anschließend herumgeschrien und sich am Unterkörper entkleidet.
Dann habe er ein Fenster eingeschlagen und sei in die dortige Seniorenwohngruppe eines Pflegediensts eingedrungen. Dort misshandelte er laut Anklage eine 76-jährige Bewohnerin, indem er sie zu Boden brachte und sich auf ihre Brust kniete. Die Frau starb am Folgetag in einem Krankenhaus.
Außerdem attackierte der Mann eine 49-jährige Altenpflegerin, die der Seniorin helfen wollte. Auch sie brachte der Mann zu Boden und schlug ihr mehrmals ins Gesicht. Daneben randalierte er und zerstörte Einrichtungsgegenstände. Erst die Polizei konnte ihn mit einem Taser überwältigen.
A.Kunz--VB