
-
Memoiren: Kamala Harris nennt Biden-Kandidatur "Leichtsinn"
-
Forscher entdecken ältesten Vorfahren der Eidechse
-
Warschau und Berlin werten russische Drohnen über Polen als gezielte Provokation
-
Zweitreichster Mann der Welt: Oracle-Gründer Ellison kommt Musk nahe
-
Vuelta: Pellizzari triumphiert auf der Alto de El Morredero
-
Tausende Häftlinge während Unruhen in Nepal aus Gefängnissen geflohen
-
Medien: Wolfsburg holt Dänen Eriksen in die Bundesliga
-
SPD nominiert Juristin Emmenegger für Bundesverfassungsgericht
-
Razzia in Dresden und Berlin: Vier mutmaßliche Drogenhändler festgenommen
-
Merz verurteilt russische Drohnen über Polen "auf das Schärfste"
-
Empörung bei Nato-Partnern nach Eindringen russischer Drohnen in polnischen Luftraum
-
De Wever: Belgien braucht die USA im Krieg gegen Drogenhandel
-
Frankreichs neuer Premier mit landesweiten Protesten konfrontiert
-
"Hitler unserer Zeit": Trump in Restaurant von Demonstranten ausgebuht
-
Höhere Pendlerpauschale und niedrigere Gastro-Steuer: Kabinett beschließt Entlastungen
-
Mit Auto drei Menschen vor Imbiss in Bayern verletzt: Tat möglicherweise geplant
-
Von der Leyen: Europa muss um Platz in neuer Weltordnung "kämpfen"
-
Jesidin als Sklavin gehalten: Strafe für IS-Rückkehrerin wird neu verhandelt
-
Vuelta: Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen in Madrid
-
Wadephul zu Drohnen über Polen: Russland nimmt leichtfertig Eskalation in Kauf
-
Frau nach Aufdeckung von Affäre erschossen: Mordanklage in Rheinland-Pfalz
-
Aufsichtsgebühren für Meta-Plattformen und Tiktok müssen neu festgelegt werden
-
Israel weist Kritik der USA an Angriffen in Katar zurück
-
Prozess gegen mutmaßliche Regionalkader von verbotener PKK in Hamburg begonnen
-
Urteil wegen Selbstverteidigung bei Sex-Attacke in Südkorea nach 61 Jahren aufgehoben
-
FC Bayern: Hainer und Dreesen verteidigen Hoeneß
-
London und Rom verurteilen Eindringen russischer Drohnen in polnischen Luftraum
-
Neuer: Derzeit keine Comeback-Pläne für die Nationalelf
-
Neuer französischer Premier Lecornu: "Wir schaffen das"
-
Alarm wegen fast 20 russischen Drohnen über Polen - Erstmals Drohnen abgeschossen
-
Drohnen-Vorfall in Polen: Pistorius sieht "ständige Bedrohung" durch Russland
-
Hoeneß: "Scheinbar der größte Verteidiger" von Eberl
-
"Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig
-
DFB-Team: Hoeneß spricht sich für Neuer-Rückkehr aus
-
Beschwerde von Rechtsanwalt gegen Kanzleidurchsuchung scheitert in Karlsruhe
-
Von der Leyen: EU stellt bilaterale Zahlungen an Israel ein
-
Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Terrorgruppe Sächsische Separatisten an
-
Fünf Festnahmen bei Attacke mit Rauchbomben auf Rüstungsunternehmen in Ulm
-
Unicef: Erstmals mehr Kinder und Jugendliche fettleibig als untergewichtig
-
Kabinett bringt Steuerentlastungen für Ehrenamt auf den Weg
-
Pilotprojekt in Hessen: Finanzamt macht für 4700 Menschen die Steuererklärung
-
Islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Toten: Höchststrafe für Angreifer
-
Eigener Staat geplant: Anklage gegen rechtsextremistische Gruppe aus Sachsen
-
Kabinettsbeschluss: Beim Bürgergeld gibt es auch 2026 eine Nullrunde
-
Ifo-Analyse: Regierung lagert Investitionen aus Kernhaushalt in Sondervermögen aus
-
Halbe Tonne Cannabis per Onlineversand: Ermittler zerschlagen Drogenhändlerring
-
Rund 200 Festnahmen bei landesweiten Protestaktionen in Frankreich
-
Schwedischer Bezahldienst Klarna nimmt mit Börsengang fast 1,2 Milliarden Euro ein
-
Subventionen des Staates steigen bis 2026 auf 77,8 Milliarden Euro pro Jahr
-
Russische Drohnen: Polen beantragt bei Nato Konsultationen zu Bedrohungsfall

Prügelei in Luxushotel um Saunaliege: 7900 Euro Geldstrafe
Im Fall einer Prügelei um eine Saunaliege in einem Luxushotel hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einem Mann rund 7900 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Weil der Geprügelte allerdings eigenmächtig Bademantel und Handtuch seines Angreifers entfernt hatte, sah das Gericht in dem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Mitverantwortung und reduzierte die geforderten Ansprüche um ein Viertel. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 10 O 2087/23).
Der auf Schadensersatz verklagte Mann hatte für sich und seine Partnerin mit Bademantel und Handtuch zwei Liegen im Saunabereich des Luxushotels für sich "reserviert" - ein vielen Urlaubern bekanntes Verhalten. Der Kläger hatte die Sachen entfernt und sich auf eine der Liegen gelegt.
Als der Beklagte aus der Sauna kam und die Situation erkannte, sei es zu einem Wortgefecht mit anschließender Prügelei der beiden Männer gekommen. Dabei verpasste der Liegenreservierer dem anderen Mann einen Faustschlag ins Gesicht und brach ihm die Nase. Der Bruch musste operiert und das Angriffsopfer drei Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Der Angegriffene wollte dafür 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für Behandlungskosten in Höhe von 6500 Euro einklagen. Diese insgesamt 11.500 Euro reduzierte das Gericht wegen des Mitverschuldens des Angegriffenen um 25 Prozent. Demnach war das Reservieren der Liegen nach Überzeugung der Richter nicht erlaubt. Allerdings hätte der Kläger das Hotelpersonal verständigen müssen und nicht eigenhändig handeln dürfen.
C.Kreuzer--VB