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Sturz bei Straßenumzug: Rheinland-pfälzische Gemeinde muss nicht haften
Wenn bei einem Straßenumzug in Rheinland-Pfalz eine Zuschauerin stürzt und sich verletzt, muss die Gemeinde dafür nicht haften. Die zuständige Gemeinde muss eine Straße wegen einer nur einmal im Jahr stattfindenden Veranstaltung nicht besonders absichern, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb damit erfolglos (Az.: 3 O 88/24).
Die 66-Jährige hatte 2022 im Landkreis Bad Dürkheim an einem Martinsumzug teilgenommen. Dabei stolperte sie über einen bis zu drei Zentimeter über der Straße ragenden Gullydeckel. Sie brach sich das linke Handgelenk und das rechte Schultergelenk. Sie argumentierte, dass die zuständige Verbandsgemeinde die Strecke vor dem Umzug besonders hätte kontrollieren und absichern müssen.
Vor Gericht klagte sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt fast 15.000 Euro. Das Gericht wies die Klage ab. Mit der Unebenheit von deutlich unter drei Zentimetern hätte sie rechnen müssen, entschieden die Richter. Spätestens bei Beginn des Umzugs war demnach ersichtlich, dass die Sicht auf die Straße wegen der Menschenansammlung eingeschränkt war.
Nach Auffassung des Gerichts trägt die Frau eine Mitschuld an den Verletzungen. Eine Abdeckung des Gullydeckels hätte den Höhenunterschied möglicherweise noch verschlimmert, befanden die Richter zudem. Das Urteil aus dem August ist rechtskräftig.
H.Gerber--VB