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Gericht bestätigt Verlust von Fraktionsstatus für AfD in Nürnberger Stadtrat
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust des Fraktionsstatus der AfD im Nürnberger Stadtrat bestätigt. Die vom Rat festgelegte Mindestfraktionsstärke von vier Mitgliedern sei rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Die derzeit nur noch aus drei Ratsmitgliedern bestehende Gruppe der AfD verfüge damit über keinen Fraktionsstatus mehr.
Der Stadtrat hatte im November 2024 eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Dabei legte er die Mindestgröße für Fraktionen auf vier Mitglieder fest. Einen dagegen gerichteten Eilantrag der AfD lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach im Dezember ab. Auch mit ihrer Beschwerde vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof scheiterte die AfD nun.
Die von der Ratsmehrheit beschlossene Mindestfraktionsstärke sei rechtlich nicht zu beanstanden, hieß es zur Begründung. In der Frage nach der Bestimmung des Fraktionsstatus verfüge die Ratsmehrheit über einen weiten Gestaltungsspielraum. Unter anderem rechtfertigte der Größenunterschied zwischen der kleinsten Fraktion mit 14 Mitgliedern und der nächstkleineren Gruppe mit drei Mitgliedern eine solche Differenzierung.
Die Neuregelung sei nicht willkürlich und benachteilige kleinere Gruppen wie die AfD auch nicht unangemessen. Der AfD stünden auch als Gruppe weiterhin ausreichende Mitwirkungsrechte zu, hieß es weiter. Der Beschluss erging am Dienstag.
B.Wyler--VB