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84-Jähriger scheitert nach Enkeltrick-Betrug mit Schadenersatzklage gegen Bank
Ein durch einen Enkeltrick um 83.000 Euro geprellter Senior aus Nürnberg ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, sich das Geld von seiner Bank einzuklagen. Anders als der 84-jährige Mann sahen das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg keine Pflichtverletzung der Bank, wie das OLG am Donnerstag mitteilte. So hatte die Bankmitarbeiterin den Mann mehrfach gefragt, ob ihm das Phänomen Enkeltrick bekannt sei.
Der Kläger hatte laut Gericht innerhalb von eineinhalb Stunden bei seiner Bankfiliale zweimal Bargeld in Höhe von insgesamt 83.000 Euro abgehoben. Das Geld musste er zunächst von einem Sparkonto auf das Girokonto überweisen. Im Nachhinein warf der Mann der Bank vor, dass diese trotz offenkundiger Anhaltspunkte für einen Enkeltrick-Betrug ausgezahlt und damit gegen ihre Schutz- und Warnpflichten verstoßen habe.
Der Sicht des Mannes folgten weder das Landgericht noch das OLG. Grundlage dafür war vor allem die Zeugenaussage der Bankangestellten, nach der der Senior sachlich, ruhig und unauffällig aufgetreten sei. Bei beiden Barabhebungen habe die Frau mehrfach nachgefragt, ob ihm der Enkeltrick bekannt sei. Eine weitere Nachfragepflicht habe nicht bestanden.
Das OLG verwies darauf, dass eine Bank vertraglich zur Auszahlung von Guthaben verpflichtet ist und dass der Kunde keine Rechenschaft über die Verwendung abzugeben habe. Nach einem Hinweis auf die Chancenlosigkeit seiner Klage nahm der Senior die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück, wodurch dieses rechtskräftig wurde.
K.Hofmann--VB