-
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
-
Ausnahmeregeln für Käseproduzenten in Frankreich wegen Dürre
-
FC Bayern: Palhinha wechselt zu Benfica
-
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
-
Für 100 Millionen Euro: ManCity verpflichtet Jungstar Bouaddi
-
14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan
-
Klimaphänomen El Niño: Auch Panama und El Salvador rufen Dürre-Alarm aus
-
Schwesig will nicht SPD-Chefin werden - Rückendeckung für Bas und Klingbeil
-
Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor
-
Nach Infektion mit Malaria: Beschäftigter von Frankfurter Flughafen gestorben
-
Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten
-
SpaceX plant neuen Weltraumbahnhof für Starship-Raketen in Louisiana
-
Gegen Rassismus und für Demokratie: Migranten in Sachsen-Anhalt schließen Geschäfte
-
Auto-Expertin Keim sieht Chancen für VW - Stellenabbau unvermeidlich
-
Mutmaßlicher Dreifachmord in Bayern: Prozess gegen 38-Jährigen ab Oktober
-
Prozess gegen Meta: US-Tech-Konzern bemüht sich laut Medienbericht um Vergleich
-
FIFA-Machtkampf: Europäische Topligen gegen Infantino
-
Watzke plädiert: "Neuem" BVB "Geduld entgegenbringen"
-
Rias-Bericht: Neuer Höchststand bei antisemitischen Vorfällen in Thüringen
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer auf neuen Höchstwert gestiegen
-
Neue Freundin von Mann erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Essener Mordurteil
-
Datenanalyse: Teenager in Australien nutzen Onlinedienste fast so stark wie vor Verbot
-
Verbände: Staat könnte fast vier Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen
-
"In Zukunft getrennte Wege": Veronica Ferres und Carsten Maschmeyer sind kein Paar mehr
-
Kettenkarussell bleibt stehen: Fahrgäste in Hamburg aus 25 Metern Höhe gerettet
-
14 Säuglinge bei Brand in Entbindungsstation in Pakistan gestorben
-
Lange macht Hoffnung auf WM-Teilnahme von Nyara Sabally
-
Von Trump unterstützte Darline Graham gewinnt Stichwahl um Senatssitz ihres verstorbenen Bruders
-
Ifo: Exporterwartungen deutscher Unternehmen stark gestiegen
-
Polizei in Australien sucht Austernbdiebe - Muscheln im Wert von mehr als 200.00 Euro gestohlen
-
Mit Pochettino-Sohn: Andorras Meister kann Geschichte schreiben
-
Für Sammelkarten: Startelf-Debütanten erhalten "Patch"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Spitzenduell zwischen CDU und AfD
-
Bundeskabinett berät über Klimakrise und deren Folgen
-
Französische Astronautin Adenot tauscht bei zweitem ISS-Außeneinsatz Antenne aus
-
US Open: Alcaraz feiert Comeback mit Williams
-
Kurdenführer Abdi verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
Israel beginnt mit Räumung von UNRWA-Ausbildungszentrum in Ost-Jerusalem
-
Handelsstreit zwischen USA und Kanada geht mit Gegenzöllen aus Ottawa in neue Runde
-
FC Bayern: Eberl und Dreesen verlängern bis 2029
-
US Open: Zverev im Mixed-Wettbewerb ausgeschieden
-
20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig
-
Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein
-
Trump würdigt Dolly Parton als "eine der größten Countrysängerinnen"
-
USA wollen tausenden Ausländern ihre Visa entziehen
-
Kurdenführer verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
US-Countrylegende Dolly Parton mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Kaufoption: Nkunku kehrt per Leihe nach Leipzig zurück
-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
Gericht: Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind nicht verwirrend
Verkehrsschilder, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 Stundenkilometer sowie ein Überholverbot für Lastwagen anordnen, sind einem Urteil aus Hessen zufolge grundsätzlich nicht verwirrend. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder verstehen wolle, handle vorsätzlich, erklärte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am Dienstag. Ein Verkehrsteilnehmer, der 86 Stundenkilometer zu schnell durch eine Kontrollstelle fuhr, muss nun zahlen (Az.: 2 Orbs 4/25).
Der Kläger war auf der Autobahn 7 mit einer Geschwindigkeit von 146 Kilometern pro Stunde unterwegs. Bei einer Kontrollstelle für Lastwagen war die Höchstgeschwindigkeit jedoch auf 60 Stundenkilometer heruntergesetzt. Gleichzeitig wurde ein Überholverbot für Busse und Lastwagen angeordnet.
Das Amtsgericht Fulda verurteilte den Mann wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 86 Kilometern pro Stunde außerorts zu einer Geldbuße von 900 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot. Das Oberlandesgericht wies die Rechtsbeschwerde dagegen zurück. Statt Fahrlässigkeit sah es nun sogar einen Vorsatz als erfüllt an.
Die Beschilderung sei nicht verwirrend, urteilten die Richter. Dass der Betroffene "bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung" nicht verstehe, begründe eine Überprüfung, ob der Betroffene "nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen", hieß es zur Begründung.
Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und das Gegenteil tue, handele vorsätzlich. Demnach entschied sich der Betroffene bewusst dazu, die Regeln und die Verkehrssituation zu ignorieren, um schneller voran zu kommen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
A.Zbinden--VB