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Transfer europäischer Daten nach China: Beschwerde gegen Tiktok, Shein & Co
Wegen unrechtmäßiger Transfers von Daten europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher nach China hat die Datenschutzorganisation NOYB Beschwerden gegen sechs Unternehmen eingereicht - darunter Tiktok und die Onlinehändler Shein und Temu. Das EU-Recht sei eindeutig, erklärte None of Your Business (NOYB) am Donnerstag: Datentransfers in Länder außerhalb der EU seien nur zulässig, wenn das Zielland den Datenschutz nicht untergräbt.
China sei jedoch "ein autoritärer Überwachungsstaat". Unternehmen könnten EU-Daten daher "realistischerweise" nicht vor dem Zugriff durch chinesische Behörden schützen. Daher müsse der Transfer persönlicher Daten von Europäerinnen und Europäern "sofort eingestellt werden".
Die Organisation legte Beschwerde in fünf europäischen Staaten gegen insgesamt sechs Unternehmen ein: die Videoplattform Tiktok, die Onlinehandelsplattformen AliExpress, Shein und Temu sowie gegen die Messaging-App WeChat und den Smartphone-Hersteller Xiaomi. Sie haben ihren Sitz in China oder stammen ursprünglich aus der Volksrepbulik.
Um herauszufinden, was chinesische Tech-Unternehmen mit europäischen Daten anstellen, stellten die einzelnen Beschwerdeführerinnen oder -führer Auskunftsersuchen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei den sechs Unternehmen. Leider habe keines der Unternehmen die "gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Datentransfers bereit(gestellt)", teilte NOYB mit.
Laut den jeweiligen Datenschutzrichtlinien der Unternehmen "wissen wir jedoch, dass AliExpress, Shein, Tiktok und Xiaomi Daten nach China schicken". Temu und WeChat erwähnen in den Richtlinien Transfers in Drittländer - dies umfasse "höchstwahrscheinlich auch China".
NOYB forderte in den Beschwerden die Behörden auf, eine Verwaltungsstrafe zu verhängen. Sie könne bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen, bei Temu wären das 1,35 Milliarden Euro, erklärte die Organisation. Die Unternehmen selbst forderte NOYB auf, die Verarbeitung von Daten mit der Datenschutzgrundverordnung "in Einklang" zu bringen.
M.Schneider--VB