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Anklage nach Tod von drei Seniorenheimbewohnern: Vorwurf lautet versuchter Mord
Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft vier Mitarbeitern von Altenpflegeeinrichtungen versuchten Mord an Senioren vor. Sie sollen in den Einrichtungen in Furth im Wald und Eschlkam ohne medizinische Veranlassung drei Bewohnern Fentanylpflaster oder Morphium verabreicht und so ihren Tod verursacht haben, teilte die Anklagebehörde mit. Es sei durch Gutachten letztlich aber nicht sicher nachweisbar gewesen, dass die Medikamentengabe bei den hochbetagten Opfern die Todesursache war, weshalb die Anklage beim versuchten Mord blieb.
Tatzeitraum sind die Jahre 2018 bis 2023. Es starben eine 93 Jahre alte Frau und zwei Männer im Alter von 84 und 92 Jahren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Dezember 2023 und damit mehr als ein Jahr wegen des Verdachts von Tötungsdelikten in den Heimen. Drei der vier Angeschuldigten sind in Untersuchungshaft.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch eine Zeugin. Diese gab den Hinweis, dass einer 93-Jährigen ohne Anlass am 6. Dezember 2023 Morphium gegeben worden war, woraufhin die Seniorin starb.
Angeklagt sind der 39 Jahre alte Betreiber und Pflegedienstleiter sowie drei Pflegekräfte im Alter zwischen 30 und 55 Jahren. Sie sollen die Medikamente verabreicht haben, um die Bewohner zu töten. Teilweise sollen die Angeschuldigten laut Anklage an der Medikamentengabe nicht selbst beteiligt gewesen sein. Sie sollen jedoch zeitnah davon erfahren haben und es dennoch unterlassen haben, den Tod zu verhindern.
Die Staatsanwaltschaft ließ die Leichname der drei Verstorbenen exhumieren und obduzieren. Rechtsmediziner kamen zu dem Ergebnis, dass sich wegen der angegriffenen Gesundheitszustände der Getöteten ein Zusammenhang zwischen der Verabreichung der starken Betäubungsmittel und dem Tod nicht sicher nachweisen lasse. Deshalb geht die Anklage von versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. Mordmerkmal sei Heimtücke.
Drei der Angeschuldigten äußerten sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Ein Angeschuldigter ließ die Vorwürfe über seinen Verteidiger den Angaben zufolge dahingehend zurückweisen, dass er darauf vertraut habe, dass das Betäubungsmittel verordnet sei.
D.Schlegel--VB