-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
Geldstrafe für bayerischen AfD-Abgeordneten wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz
Wegen Verstößen gegen das bayerische Versammlungsgesetz hat das Landgericht München II einen Landtagsabgeordneten der AfD am Montag in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Es sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Politiker 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung einer anderen Partei ein Pfefferspray bei sich hatte. Das Mitführen von Waffen oder potenziell gefährlichen Gegenständen bei Versammlungen ist dem Gesetz zufolge verboten.
Das Entscheidung entsprach im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgericht in Weilheim in Oberbayern. Dieses hatte gegen den Abgeordneten in der Sache eine Strafe von 2400 Euro verhängt. Dagegen ging der Politiker vor, weshalb der Fall vor dem Landgericht München II in eine weitere Runde ging. Dessen Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
Nach Gerichtsangaben wies der Angeklagte den Vorwurf zurück. Er gab an, als Passant vor Ort gewesen zu sein, ohne an der Veranstaltung teilgenommen zu haben. Dies sah die zuständige Kammer demnach nach der Zeugenvernehmung von Polizisten, die zur fraglichen Zeit im Einsatz waren, aber als widerlegt an.
Die Geldstrafe erhöhte sich nach Angaben des Gerichtssprechers wegen einer verbesserten Finanzlage des Beschuldigten. Dessen Einkommen habe sich seit dem bereits einige Zeit zurückliegenden erstinstanzlichen Urteil durch die Wahl zum Landtagsabgeordneten erhöht. In Deutschland orientiert sich die Höhe von Geldstrafen an der finanziellen Situation der Beschuldigten.
E.Gasser--VB