-
Konstantelias-Ersatz? BVB hat "einige Eisen im Feuer"
-
Nach Kritik von Bas: Merz hält an Plänen für Attestpflicht fest
-
Weniger USA, mehr UK: Ausländische Investitionen in Deutschland stark gestiegen
-
Voraussichtlich zweitwärmster Sommer seit Aufzeichnungsbeginn in Deutschland
-
PKK-Mitglied in Baden-Württemberg zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Rekordablöse: Wamser wechselt von Bayer zu ManCity
-
Mindestens ein Toter und rund 15 Vermisste nach Sturzflut im Grand Canyon
-
DAK-Umfrage zu Longevity: Innerer Schweinehund bremst oft Aktivitäten
-
Alba Berlin besiegt Towers Hamburg mit 89:83
-
EU-Kommission: ChatGPT fällt unter strengere EU-Regeln
-
USA und Iran greifen sich erstmals seit einem Monat wieder gegenseitig an
-
Mann nach viralem Video ermittelt: Motorradfahrer in Nordrhein-Westfalen mit Gewehr bedroht
-
Kosicke: "Geht nicht um eine Übernahme"
-
Umsatz mit Unterhaltungselektronik sechstes Jahr in Folge rückläufig
-
Verband: Klingbeil soll sich für Zugang von Reportern zu G20-Treffen in den USA einsetzen
-
Platini zu FIFA-Machtkampf: Infantino "muss gehen"
-
Anhaltender Rückreiseverkehr: ADAC erwartet für Wochenende erneut Staus
-
"Alarmstufe Rot": Krankenversicherungen sehen Finanzen der Pflege am Limit
-
Tödliche Messerattacke in Rosenheimer Bahnhof: Verdächtiger in Psychiatrie
-
40 Jahre Klimaberichterstattung: Von der Warnung zur Solarrevolution
-
Brandenburg: Mann tötet Frau auf offener Straße
-
Spanien untersucht weiter Ursachen für Massenandrang von Migranten in Ceuta
-
Ökonomen warnen vor staatlicher Wohnungsbaugesellschaft
-
Österreicher in Bayern von Zug erfasst und getötet
-
Bundesaußenminister Wadephul zu Besuch nach Tunesien aufgebrochen
-
Grüne fordern Merz zu mehr Entschlossenheit gegenüber Russland auf
-
Vor Zverevs erster Nachtschicht: Becker glaubt an Finaleinzug
-
Schalkes Trainer Muslic hofft gegen Bayern auf "großes Learning"
-
Drama in Runde eins: Djokovic übergibt sich und scheidet aus
-
Golf: Scheffler gewinnt Tour Championship
-
Henning: "Wenn ich noch jemandem in den Hintern treten muss..."
-
Rund 15 Vermisste nach Sturzflut im Grand Canyon
-
Präsidenten Russlands, Chinas und des Iran bei Gipfel in Kirgistan
-
Erstes Ministertreffen von neuem Verteidigungsbündnis in Istanbul
-
Klingbeil berät mit G20-Finanzministern im US-Bundesstaat North Carolina
-
Außenminister Wadephul besucht Tunesien und Algerien
-
US-Finanzministerium verwehrt Journalisten Akkreditierung für G20-Treffen
-
USA greifen erstmals seit Wochen Ziele im Iran an
-
Volkswagen Group Retail Deutschland investiert in modernen Neubau in Leipzig
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro meldet sich aus US-Haft zu Wort
-
Militär: USA greifen erstmals seit Wochen Ziele im Iran an
-
NFL: Los Angeles Rams locken Donald aus dem Ruhestand
-
Bevölkerung von Guinea-Bissau stimmt über Stärkung des Präsidenten ab
-
Junge Italienerin stirbt durch Schüsse bei Techno-Party in der Schweiz
-
Fähre sinkt vor Nordzypern: Mindestens acht Todesopfer
-
Frankreichs Ex-Premier Philippe will konservative Parteien in neuem Bündnis einen
-
AfD-Verbotsverfahren: Merz warnt vor sehr hohen Hürden
-
Merz: Regierung hat Reaktion auf Drohnenvorfall in Leipzig weitgehend festgelegt
-
Schalker Dämpfer bei Bundesliga-Comeback
-
Vermisster 27-Jähriger tot aus Baggersee Giesen geborgen
EuGH: Ford Italia kann für kaputten Airbag von in Deutschland gebautem Ford haften
Die italienische Ford-Tochter Ford Italia kann in Italien auch dann für einen kaputten Airbag haften, wenn der Wagen von der Ford Werke Aktiengesellschaft in Deutschland gebaut wurde. Bei gleicher Marke könne der Lieferant als Hersteller behandelt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Unfall aus dem Jahr 2001. (Az. C-157/23)
Der Kläger fuhr dabei einen in Deutschland gebauten und nach Italien über Ford Italia an einen Vertragshändler exportierten Ford. Der Airbag funktionierte nicht und der Autofahrer verklagte den Vertragshändler und Ford Italia auf Schadenersatz. Ford Italia trug vor, nicht zu haften, da das Unternehmen das Fahrzeug nicht hergestellt habe.
Der italienische Kassationsgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Dieser erklärte nun, dass der tatsächliche Hersteller und der Lieferant gesamtschuldnerisch haften können, wenn der Name übereinstimme. Es sei dazu nicht notwendig, dass der Lieferant - hier Ford Italia - diesen Namen physisch auf das Produkt angebracht habe.
Denn der Lieferant nutze die Marke, um Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erzeugen. Im konkreten Fall entscheidet nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
B.Baumann--VB