-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
Gericht: Keine Waffenerlaubnis für Anteilseigner von verbotenem "Compact"-Magazin
Einem früheren Anteilseigner des kürzlich verbotenen rechtsextremistischen "Compact"-Magazins darf einer Gerichtsentscheidung zufolge voraussichtlich seine Waffenerlaubnis entzogen werden. Wie das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Freitag in einem Eilverfahren beschloss, dürfte der ehemalige Anteilseigner der Compact-Magazin GmbH voraussichtlich als "waffenrechtlich unzuverlässig" eingestuft werden. Der Mann sei Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe, hieß es zur Begründung.
Den Gerichtsangaben zufolge schloss der nicht namentlich genannte Mann 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH. Danach war er bis Ende 2023 als sogenannter stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 5000 Euro an dem gleichnamigen Magazin beteiligt. Seinen Angaben zufolge habe dies einem Anteil von 0,74 Prozent entsprochen, erklärte das Gericht. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Manns, wogegen sich dieser mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht wehrte.
Zur Begründung seiner Ablehnung führte das Gericht aus, dass der Abschluss des Gesellschaftsvertrags rechtlich mit einem Aufnahmeantrag in einen Verein vergleichbar sei. Es genüge allein die passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, um als waffenrechtlich unzuverlässig zu gelten, erklärte es. Ob sich der Mann darüber hinaus verfassungsfeindlich betätigt habe oder nicht, sei nicht relevant.
Gegen den Beschluss (Az. 20 L 1131/24) kann noch Beschwerde eingelegt werden. Darüber müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Das von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete "Compact"-Magazin wurde Mitte Juli vom Bundesinnenministerium verboten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete es bei der Bekanntgabe des Verbots als "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Das Magazin war bereits 2021 vom Bundesverfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft worden.
Zeitgleich mit dem Verbot wurden Geschäftsräume von "Compact" in Sachsen, Brandenburg, Hessen, und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht. Das Magazin geht inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig juristisch gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums vor.
T.Suter--VB