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Strafverfahren um Einsturz von Kölner Stadtarchiv vorläufig eingestellt
Mehr als fünfzehn Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten ist das Strafverfahren gegen vier Angeklagte vorläufig eingestellt worden. Das Verfahren wurde mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage von 5000 Euro beziehungsweise 2000 Euro vorläufig eingestellt, wie das Landgericht in Köln am Dienstag mitteilte. Die endgültige Verfahrenseinstellung erfolgt, sofern die Angeklagten die Auflagen erfüllen.
Zwei der Angeklagten, die damals als Bauleiter tätig waren, wurden in einem ersten Prozess 2018 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Ein ebenfalls angeklagter Bauüberwacher wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der vierte Angeklagte wurde in einem zweiten Prozess 2019 wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Urteile auf, weshalb sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen musste.
Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten eingestürzt. Zwei Anwohner starben, Unmengen Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben. Laut Anklage waren Fehler beim U-Bahnbau Ursache für die Katastrophe. Die Verteidiger verwiesen während der Strafverfahren dagegen darauf, dass die Unglücksursache nicht zweifelsfrei festgestellt wurde.
E.Gasser--VB