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US-Richterin stellt Verfahren gegen Trump zu Dokumentenaffäre ein
Eine US-Bundesrichterin hat das Verfahren gegen den früheren Präsidenten Donald Trump zu seiner Dokumentenaffäre eingestellt. In einem am Montag eingereichten Gerichtsdokument begründete Richterin Aileen Cannon ihre Entscheidung damit, dass das US-Justizministerium mit der Ernennung eines Sonderermittlers zur Untersuchung des Falls gegen die Verfassung verstoßen habe. Sie gab damit einem Antrag von Trumps Anwälten statt.
Für Trump bedeutet die Entscheidung der Richterin, die zwei Tage nach dem auf ihn verübten und nur knapp fehlgeschlagenen Anschlag bekanntgemacht wurde, einen Riesenerfolg. Er war bereits im Juni 2023 auf Veranlassung des Sonderermittlers Jack Smith vor einem Bundesgericht im Bundesstaat Florida wegen seiner Mitnahme zahlreicher Regierungsakten in sein Privatanwesen angeklagt worden, in dem Verfahren drohte ihm eine Haftstrafe.
Der Prozess zu seiner Dokumentenaffäre hatte allerdings noch nicht begonnen, auch hatte es noch keinen Termin für den Prozessbeginn gegeben. Die Entscheidung der Richterin erging nun kurz vor Beginn eines Parteitags der Republikaner in Milwaukee im Bundesstaat Wisconsin, bei dem Trump in dieser Woche zum Präsidentschaftskandidaten für die Wahl im November gekürt werden soll.
Trump ist noch mit drei anderen strafrechtlichen Fällen konfrontiert. In einem dieser Fälle wurde er Ende Mai von einer New Yorker Jury der Fälschung von Geschäftsdokumenten zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels schuldig gesprochen. Seine Strafe in diesem Fall wurde aber noch nicht verkündet, ein Termin dafür ist für den September angesetzt.
In den beiden anderen Fällen geht es um Trumps Versuche, seine Wahlniederlage von 2020 gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden nachträglich zu kippen. Wann die Prozesse zu diesen Anklagen beginnen könnten, ist aber völlig ungewiss. Eine Entscheidung des Obersten Gerichts der USA von Anfang Juli, wonach Trump eine weitreichende Immunität gegen Strafverfolgung für Amtshandlungen als Präsident zusteht, hat die Ungewissheit über den Fortgang dieser Fälle gesteigert.
M.Betschart--VB