-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
Schenkungsteuer auch nach schnellem Umzug in die Schweiz
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer lässt sich durch einen Umzug ins Ausland nicht so einfach umgehen. Eine Gesetzesklausel, die solch eine Steuerflucht verhindern soll, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: II R 5/20)
Der Kläger hatte 2011 von seiner Mutter im Wege der Schenkung ein Grundstück in der Schweiz erhalten. Beide haben die deutsche Staatsangehörigkeit, hatten ihre Wohnsitze in Deutschland aber kurz vor der Schenkung aufgegeben. Kläger und Finanzamt streiten, ob hierauf Schenkungsteuer zu zahlen ist.
Laut Gesetz knüpft die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder Schenkenden an, zudem an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Allerdings bleibt die Steuerpflicht auch nach einem Umzug ins Ausland fünf Jahre lang weiter bestehen. Dies soll verhindern, dass Erblasser die Abgabe durch einen vorübergehenden Umzug vermeiden.
Der Kläger meinte, diese Klausel sei verfassungs- und unionsrechtswidrig. Dem ist nun der BFH jedoch nicht gefolgt.
Zur Begründung betonten die Münchener Richter, die Anknüpfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz sei üblich und anerkannt. Dass dabei auch Inländer einbezogen sind, die ihren deutschen Wohnsitz erst vor kurzer Zeit aufgegeben haben, liege im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers. Dass die Steuer dann nicht immer durchgesetzt werden kann, mache sie noch nicht verfassungswidrig.
Auch EU-Recht und insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit sei nicht verletzt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg habe sogar die in den Niederlanden geltende Frist von zehn Jahren nach einem Umzug ins Ausland als rechtmäßig angesehen. Hier sei auch nicht festgestellt, dass schon die Schweiz eine Schenkungsteuer erhoben hat. Wäre dies der Fall, würde diese auf die deutsche Steuer angerechnet.
L.Janezki--BTB