-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
Angeklagte muss vor Entscheidung über Zwangsbehandlung gehört werden
Hat ein Landgericht über die Rechtmäßigkeit einer Zwangsbehandlung einer psychisch kranken Angeklagten mit Medikamenten zu entscheiden, müssen laut einem Urteil aus Hessen die Angeklagte selbst und ihre Verteidigung unter Beratung eines Sachverständigen vorher angehört werden. Zu einer bestmöglichen Aufklärung des Sachverhalts hätte gehört, sich einen eigenen persönlichen Eindruck von der Angeklagten zu verschaffen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Das Gericht hob zugleich ein Urteil der vorherigen Instanz wegen Verfahrensmängeln auf. (AZ.: 3 Ws 488/22)
Der Klägerin werden versuchte räuberische Erpressung und mehrere Brandstiftungen vorgeworfen, das Strafverfahren gegen sie ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Wegen einer Psychose und einer möglichen Einschränkung ihrer Steuerfähigkeit wurde sie vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das zuständige hessische Sozialministerium genehmigte die zwangsweise Behandlung der Frau. Sie erlitt nach der ersten Behandlung mehrere Kreislaufschwächen, sei im Denken aber geordneter und ruhiger.
Ende Oktober legte sie Widerspruch gegen die Zwangsbehandlung ein. Das Landgericht wies den Antrag ohne eine Anhörung der Frau und ohne Einschaltung ihres Verteidigers ab. Diese Entscheidung hoben die Richter in Frankfurt nun auf. Eine Zwangsbehandlung sei ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte, auch wenn sie eine Heilung zum Ziel habe, entschieden sie. Grund für die Zwangsmedikation sei eine Einwilligungsunfähigkeit gewesen. Daher gebe es Zweifel, dass die Angeklagte ihre Rechte im Verfahren selbst wahrnehmen könne.
Für eine Zwangsbehandlung, die vor Rechtskraft des Urteils beginnen soll, gibt es hohe Hürden. Eine Zwangsbehandlung bereits in der einstweiligen Unterbringung kommt laut hessischem Gesetz nur in Frage, wenn es gewichtige Hinweise dafür gibt, dass eine Verzögerung der Behandlung den Erfolg einer zu erwartenden nachfolgenden Maßregel nachhaltig gefährdet. Der Hinweis, dass die psychische Erkrankung chronisch werden könnte, reiche nicht aus.
M.Furrer--BTB