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Gericht will im Juni über Streit zwischen Hohenzollern und Brandenburg verhandeln
Im seit Jahren schwelenden Streit zwischen dem Adelshaus Hohenzollern und dem Land Brandenburg ist ein erster Gerichtstermin angesetzt worden. Am 13. Juni soll nach Angaben vom Freitag vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht verhandelt werden. Am Tag darauf soll die Verhandlung bei Bedarf fortgesetzt werden.
In dem Verfahren geht es demnach um rund 1,2 Millionen Euro Entschädigung, die das Hohenzollern-Oberhaupt Georg Friedrich Prinz von Preußen vom Land Brandenburg für ab 1945 enteignete Immobilien fordert. Brandenburg lehnte Entschädigungen ab, wogegen die Adelsfamilie klagte. Über die Rückübertragung von unter anderem Inventar und Kunstgegenständen werde jedoch in einem gesonderten Verfahren entschieden, erklärte das Gericht.
Seit 2014 verhandelte das Hohenzollern-Oberhaupt insgeheim mit der öffentlichen Hand über die Rückgabe historischer Kunstgegenstände und anfänglich über die Nutzung von Schloss Cecilienhof in Potsdam. Die Vergleichsverhandlungen mit dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg scheiterten jedoch, weshalb nun das Verwaltungsgericht über die Klage der Hohenzollern entscheiden muss.
Diese zählen zum deutschen Hochadel, das derzeitige Familienoberhaupt ist Ururenkel von Wilhelm II., dem letzten deutschen Kaiser. Das Adelshaus wurde zwischen 1945 und 1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet.
J.Fankhauser--BTB