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Anklage fordert lange Jugendstrafen in Prozess um Doppelmord an Ärztepaar aus Bayern
Im Prozess um einen Doppelmord an einem Ärzteehepaar im fränkischen Mistelbach hat die Staatsanwaltschaft lange Jugendstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Für die zur Tatzeit 16-jährige älteste Tochter forderte sie neuneinhalb Jahre Haft, für deren mit 18 Jahren heranwachsenden mitangeklagten Freund 13 Jahre und sechs Monate, wie das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mitteilte. Er habe sich in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht.
Das Jugendstrafrecht sieht für Heranwachsende eigentlich eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. In Ausnahmefällen wie bei Mord und einer besonderen Schwere der Schuld, kann die Strafe auf bis zu 15 Jahre verlängert werden. Beide Angeklagte hätten das Ehepaar nach Ansicht der Staatsanwaltschaft heimtückisch ermordet.
Die Verteidigung von Felix S. plädierten auf neuneinhalb Jahre Haft wegen Mordes in zwei Fällen. Eine besondere Schwere der Schuld verneinte sie. Die Verteidigung der Tochter forderte einen Freispruch. Eine Beteiligung an der Tat sei nicht nachgewiesen. Von dem Prozess ist die Öffentlichkeit seit der Anklageverlesung ausgeschlossen.
Die Tat vom 9. Januar 2022 sorgte für Entsetzen. Von Nachbarn alarmierte Rettungskräfte hatten das Paar erstochen im Keller entdeckt. Kurz danach stellte sich der Freund der ältesten Tochter. Sechs Wochen später geriet auch diese als tatverdächtig ins Visier der Ermittler.
Motiv für die laut Anklage gemeinsam geplante Tat soll Hass auf die Eltern gewesen sein. Die älteste Tochter soll vier Monate vor der Tat mit ihrem Freund S. zusammengekommen sein, dieser lebte seit November 2020 mit im Haushalt der Familie. Dort sei das Verhältnis der ältesten Tochter zu den Eltern seit längerer Zeit von Streit geprägt gewesen.
Nach einem neuerlichen Streit mit ihrem Vater am Tag vor dem Doppelmord habe das junge Pärchen entschieden, dass die Eltern ermordet werden sollten. Sie planten demnach, die Tat wie einen Einbruch aussehen zu lassen. Zur Umsetzung des Plans habe der Freund der Tochter zunächst das Einfamilienhaus verlassen und sei dann schwarz gekleidet mit Skimaske, Stirnlampe und Messer dorthin zurückgekehrt. In dem im Keller gelegenen Schlafzimmer der Eltern habe er auf den schlafenden Vater vielmals eingestochen.
Der 51-Jährige habe das Bett noch verlassen können und sich zu wehren versucht, er sei aber kurze Zeit später tot zusammengebrochen. Danach habe der Freund die zwischenzeitlich aufgewachte, panisch schreiende Mutter ebenfalls mit einer Vielzahl von Stichen attackiert, auch sie sei an den Verletzungen noch vor Ort gestorben. Ihren jüngeren Bruder soll die Tochter davon abgehalten haben, Hilfe zu holen. Am 23. Januar will die Kammer öffentlich ein Urteil verkünden.
A.Gasser--BTB