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Lebensmittel-Verband kritisiert Initiative für Straffreiheit des "Containerns"
Der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) hat die Initiative von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) zur Abschaffung der Strafen für das "Containern" scharf kritisiert. Sein Verband spreche sich "gegen die Legalisierung des sogenannten Containerns aus – unter welchen Voraussetzungen auch immer", sagte Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben).
Buschmann und Özdemir setzen sich dafür ein, dass künftig in den meisten Fällen nicht mehr bestraft werden soll, wer weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern etwa von Supermärkten holt. Dies sei einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, hatte Özdemir am Dienstag erklärt. Bisher ist das Containern als Diebstahl strafbar.
BVLH-Hauptgeschäftsführer Rausch sieht jedoch keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Bereits heute gebe es im Straf- und Strafverfahrensrecht "ausreichende Möglichkeiten, allen denkbaren Fallkonstellationen im Einzelfall Rechnung zu tragen", sagte er.
Rausch warnte auch, dass bestimmte Lebensmittel in Abfallbehältern "eine potenzielle Gesundheitsgefahr" darstellten. So könnten etwa Lebensmittel aus Warenrückrufen dabei sein, die mit Fremdkörpern wie Glas- oder Metallsplitter verunreinigt sein können. "Solche Gefahren sieht man den Produkten nicht an", sagte Rausch.
Er bestritt auch, dass das Containern eine wirksame Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung sei. Im Handel würden gerade sieben Prozent der in Deutschland entstehenden Lebensmittelverluste anfallen. "Wenn Staat und Politik wirksam die Lebensmittelverschwendung reduzieren wollen, sollten Lebensmittelunternehmen und gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt werden, mehr verzehrfähige Lebensmittel zu spenden und an Bedürftige zu verteilen", sagte Rausch.
Buschmann und Özdemir werben in einem gemeinsamen Brief an die Justizministerinnen und -minister der Länder für einen Vorschlag des Bundeslands Hamburg. Dieser sieht vor, Strafverfahren wegen Containerns in vielen Fällen einzustellen.
Nur im Fall von Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, der über das einfache Überwinden eines physischen Hindernisses hinausgeht, soll Containern demnach noch bestraft werden. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Schloss gewaltsam geöffnet oder ein Müllcontainer beschädigt wird.
G.Schulte--BTB