-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
13 Jahre Haft in Aschaffenburger Prozess um tödlichen Sprung in Main
Im Prozess um einen erzwungenen tödlichen Sprung in den Main hat das Landgericht Aschaffenburg den Angeklagten zu 13 Jahren Haft verurteilt. André B. sei am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag verurteilt worden, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Mordmerkmal sei dem 35-jährigen nicht nachzuweisen gewesen. Neben der Haftstrafe wurde wegen Suchtproblemen die Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Anklage und Verteidigung können noch innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 35-Jährigen wegen Mordes und nicht wegen Totschlags angeklagt. Die Gerichtssprecherin sagte, trotz der Grausamkeit der Tat sei im juristischen Sinn kein Mordmerkmal erfüllt gewesen und deshalb nur die Verurteilung wegen Totschlags möglich gewesen.
B. und sein späteres Opfer waren im Jahr 2007 gemeinsam für knapp drei Monate in Untersuchungshaft. Bereits zuvor sollen sie miteinander befreundet gewesen sein. Der Geschädigte habe sich jedoch während der Haft über B. beschwert, weil ihn dieser wiederholt gequält und verletzt habe. Daher und wegen weiterer Vorfälle in den folgenden Jahren habe sich B. im Februar 2022 entschlossen, sich zu rächen.
Nach Überzeugung des Gerichts trafen sich die beiden Männer am 17. Februar, und B. setzte seine Rachepläne in die Tat um. Er forderte während des Treffens seinen Bekannten auf, 500 Euro von einem Geldautomaten abzuheben und ihm das Geld zu übergeben. Im weiteren Verlauf des Treffens schlug er ihm massiv gegen den Kehlkopf, so dass das Opfer kaum noch atmen konnte. B. machte auch eine Videoaufnahme davon.
Nach weiteren körperlichen Misshandlungen zwang B. schließlich seinen Bekannten, von einer zwölf Meter hohen Brücke zwischen Wörth und Erlenbach in den Main zu springen. Das Opfer starb durch das Eintauchen in das kalte Wasser.
Die Gerichtssprecherin sagte, auch trotz der langen Vorgeschichte mit den Quälereien sei kein Mord im juristischen Sinn zu verurteilen gewesen. So habe das Gericht davon ausgehen müssen, dass der Tötungsvorsatz erst unmittelbar vor dem Brückensprung entstanden und B. deshalb wegen Totschlags zu verurteilen gewesen sei.
M.Furrer--BTB