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Bundesverfassungsgericht verhandelt über umstrittene Daten-Software für Polizei
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich am Dienstag mit der schwierigen Balance zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der persönlichen Daten beschäftigt. Konkret musste sich das Gericht die Frage stellen, welche Methoden erlaubt werden dürfen, um Straftaten vorzubeugen. Der Erste Senat verhandelte über Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen in Hessen und Hamburg, die vorsehen, dass die Polizei mithilfe einer Software Daten analysieren und so Zusammenhänge zwischen Menschen oder Organisationen herstellen kann. (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)
In Hamburg wird eine solche Software noch nicht genutzt, das entsprechende Gesetz macht ihren Einsatz aber möglich. In Hessen ist die Software dagegen schon im Einsatz. Sie heißt dort "Hessendata" und stammt von der US-Firma Palantir. Schon der Hersteller wird von Datenschützerinnen und Datenschützern kritisiert.
In diese Software könnten die deutschen Nutzer eben nur teilweise hineinblicken, sagte etwa Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, die als Expertin nach Karlsruhe geladen war. Das Land Hessen betonte dagegen, das Programm laufe auf Servern der hessischen Polizei und im gesicherten Polizeinetz, es habe keine Verbindung zum Internet.
Vor das Bundesverfassungsgericht zogen sowohl Einzelne wie etwa Anwältinnen und Journalisten als auch Vertreter verschiedener Organisationen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert die Beschwerden. Sie erklärte vor der Verhandlung, erreichen zu wollen, "dass für den Einsatz komplexer Auswertungssoftware durch die Polizei strenge Maßstäbe aufgestellt werden".
Die Regelungen sehen derzeit vor, dass die Software ausschließlich zur Vorbeugung schwerer Straftaten und zur Abwehr bestimmter großer Gefahren genutzt werden darf. Die Verfassungsbeschwerden richten sich nur gegen den vorbeugenden Einsatz. Sie machen unter anderem geltend, dass komplette Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten und dass möglicherweise Unbeteiligte - die etwa zufällig an einem Ort waren - ins Visier der Polizei geraten könnten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht die Regelungen ebenfalls kritisch, wie er vor Gericht erläuterte. Unter anderem gab er zu bedenken, dass Zeugen abgeschreckt werden könnten, wenn ihre Daten später möglicherweise bei Suchen mithilfe der Software auftauchten. Das System sei auch anfällig für Fehler und Diskriminierung.
Als Beispiel nannte Kelber die Niederlande. Dort warfen die Steuerbehörden tausenden Eltern zu Unrecht Betrug bei Kinderbeihilfen vor, unter anderem weil das Merkmal der doppelten Staatsbürgerschaft als relevant angesehen wurde - obwohl die Betroffenen nichts falsch gemacht hatten.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) argumentierte in Karlsruhe dagegen, dass die Software einen "immensen Mehrwert" bei der Abwehr von Gefahren wie etwa Anschlägen biete. "Wir wollen die Menschen mit modernen und zeitgemäßen Mitteln schützen, bevor sich eine Gefahr realisiert", sagte er. Ähnlich sah es Arne Schwoch vom Hamburger Landeskriminalamt. Er verwies darauf, dass der Zeitfaktor bei Ermittlungen eine große Rolle spiele.
Ob die Gesetze verfassungsgemäß sind, muss nun das Bundesverfassungsgericht beraten. Die Verhandlung sollte noch bis Dienstagabend dauern. Das spätere Urteil dürfte nicht nur auf Hessen und Hamburg Auswirkungen haben: Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Software seit Kurzem eingesetzt, dagegen liegt eine weitere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Andere Länder prüfen die Möglichkeiten. Ein Urteil zu den Regelungen in Hessen und Hamburg dürfte erst in einigen Monaten fallen.
E.Schubert--BTB