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Bundestag beschließt besseren Schutz für Whistleblower in Firmen und Behörden
Wer in seiner Firma oder Behörde auf einen Missstand hinweist, soll künftig besser vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Ein vom Bundestag am Freitag beschlossenes Gesetz sieht vor, dass die Hinweisgebenden nach ihrer Meldung nicht benachteiligt werden dürfen; andernfalls können sie Schadenersatz geltend machen. Mit der Neuregelung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen, Union und AfD votierten dagegen, die Linke enthielt sich.
Das Gesetz verpflichtet Firmen und Behörden, für die Anzeige von Verstößen interne Meldestellen einzurichten. Bei Unternehmen gilt dies ab 50 Mitarbeitenden. Firmen mit maximal 249 Mitarbeitenden können Meldestellen gemeinsam aufbauen.
Zusätzlich soll es immer auch eine externe Meldestelle geben. In der Regel wird dies das Bundesamt für Justiz sein. Ein Whistleblower kann sich dann entscheiden, ob er sich an die interne oder die externe Meldestelle wendet. Auch anonyme Hinweise sind möglich. Schutzregelungen sollen in bestimmten Fällen auch greifen, wenn der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin sich an die Öffentlichkeit wendet.
Im parlamentarischen Verfahren erweiterte die Ampel-Koalition die Vorlage der Bundesregierung um Regelungen für den Fall, dass es bei einer Meldung um verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten geht. Auch dies fällt demnach künftig unter den Hinweisgeberschutz.
Der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae sagte dazu im Bundestag, es sei gerade nach den jüngsten Erkenntnissen zu einem Umsturz-Komplott in der Reichsbürgerszene "absolut richtig, dass Hinweisgeber auch geschützt werden müssen, wenn sie Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue in Behörden melden. Extremisten, Reichsbürger, Faschisten, Neonazis haben in unseren Behörden einfach nichts verloren."
Thomae betonte außerdem, mit dem neuen Gesetz "sorgen wir für den notwendigen Schutz hinweisgebender Personen, ohne dabei Unternehmen unnötig zu belasten". Die meisten Firmen hätten ohnehin ein Interesse daran, dass Missstände intern angezeigt und dann behoben würden. Die verpflichtend einzurichtenden Meldestrukturen "sind daher keine Schikane, sondern eine echte Chance für Unternehmen, noch besser zu werden".
Der CDU-Rechtspolitiker Martin Plum kritisierte in der Debatte hingegen, dass "90.000 Unternehmen" in Deutschland durch das Gesetz "mit zusätzlichen Kosten und neuer Bürokratie" belastet würden. Die Vorlage "wimmelt vor unbestimmten Rechtsbegriffen" und schaffe keine Anreize für die "sinnvolle Nutzung interner Meldewege".
Das Gesetz sei insgesamt "rechtsunsicher" und "unpraktikabel", urteilte Plum. "Das ist in Summe ein großes Beschäftigungsprogramm für unsere ohnehin überlasteten Gerichte."
S.Keller--BTB