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Bundesamt: Zwei von drei Studierenden sind durch Wohnkosten finanziell überlastet
Fast zwei von drei Studierenden mit eigenem Haushalt sind in Deutschland nach amtlichen Zahlen durch ihre Wohnkosten finanziell überlastet. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch unter Verweis auf Daten für 2024 mitteilte, trifft dies auf 62 Prozent aller Studierendenhaushalte zu. Selbst bei denen, die in Wohngemeinschaften leben, gelten noch 34 Prozent als durch ihre Wohnkosten überlastet. In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil der Überlasteten nur bei zwölf Prozent.
Nicht mehr bei ihren Eltern lebende Studierende mit eigener Haushaltsführung müssen im Schnitt 53 Prozent oder etwa die Hälfte des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgeben, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. Bei Studierenden in Wohngemeinschaften sind es immer noch 37 Prozent. Selbst das sei deutlich mehr als die Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung, die bei durchschnittlich knapp 25 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens liege.
"Alarmiert" reagierte das Deutsche Studierendenwerk. "Die hohen Mieten drohen viele Studierende zu erdrücken. Uns droht eine neue Form der sozialen Auslese über die Miete", warnte dessen Vorstandschef Matthias Anbuhl angesichts der neuen Zahlen. Über die Hochschulwahl entscheide inzwischen nicht mehr "Talent und Interesse", sondern "die Frage, ob ich mir eine Wohnung in dieser Stadt überhaupt leisten kann". Unter anderem müssten die Bafög-Sätze erhöht werden.
Laut Statistik verfügt etwa die Hälfte der Studierenden mit eigenem Haushalt über ein monatliches Einkommen von unter 930 Euro. Bei Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung liegt die Hälfte unter einem Monatseinkommen von rund 1280 Euro. Studierende mit eigener Haushaltsführung bezogen dem Bundesamt zufolge im Schnitt 42 Prozent ihres Einkommens aus eigener Erwerbstätigkeit.
Weitere 32 Prozent des Haushaltseinkommens entfielen auf private Unterstützung wie Unterhaltszuschüsse von Angehörigen. 14 Prozent stammten aus der Bafög-Förderung oder aus Stipendienzahlungen, die übrigen zwölf Prozent aus anderen Quellen wie etwa Kindergeld oder auch Hinterbliebenenrentenzahlungen.
Nach amtlicher Definition ist ein Mensch durch Wohnkosten überlastet, wenn er auch nach Anrechnung etwaiger wohnungsbezogener Sozialleistungen mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens dafür aufwenden muss. Die Daten zur finanziellen Situation von Studierenden und Auszubildenden stammen laut Bundesamt aus der sogenannten EU-SILC-Erhebung für das vergangene Jahr 2024.
F.Fehr--VB