
-
Vertrag bis 2027: Titz übernimmt Hannover
-
Zehn Menschen durch neue iranische Vergeltungsangriffe in Israel getötet
-
Ukraine meldet Übergabe von 1200 weiteren Leichen durch Russland
-
Bauministerin Hubertz will Kosten neuer Wohngebäude halbieren
-
Reh verirrt sich in Gartenpool: Erschöpftes Tier aus Wasser gerettet
-
Portal Verivox: Heizölpreise in Deutschland steigen nach Israels Angriff auf Iran
-
FC Bayern: Tel wechselt nach Leihe fest zu Tottenham
-
Alligatorähnliches Reptil in Vechta gesichtet: Stadt sperrt Wasserbecken
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy nach Verurteilung aus Ehrenlegion ausgeschlossen
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: AfD-Chef Bollinger zum Spitzenkandidaten gewählt
-
Wehrbeauftragter Otte: Soldaten schützen auch Freiheit von Friedensaktivisten
-
Unfall mit Schülergruppe in Hürth: Auch 25-jähriger Begleiter stirbt
-
Mutter von sechs Kindern in Bayern getötet: Ehemann festgenommen
-
Nächster Rückschlag für DBB-Frauen: EM-Aus für Hartmann
-
Trump warnt Iran vor einem Angriff auf die USA
-
FBI setzt nach Attentaten auf Politiker in Minnesota Belohnung aus
-
"Albtraum": Draisaitls Oilers mit dem Rücken zur Wand
-
Trump feiert Militärparade in Washington - Landesweit Massenproteste gegen Präsidenten
-
Kein Sieger zum Auftakt: Messis Miami torlos gegen Al-Ahly
-
Rettungsdienst: Acht Tote und mehr als 130 Verletzte bei iranischen Angriffen auf Israel
-
Klub-WM in den USA: Kimmich spürt nur wenig "Euphorie"
-
Zverev will "perfekte Woche" krönen
-
Gidsels Final-Plan: "Zeigen, dass ich auch hier war"
-
Draisaitls Oilers verlieren Spiel fünf - Matchball für Florida
-
Rettungsdienst: Acht Tote mehr als 130 Verletzte bei iranischen Angriffen auf Israel
-
Rettungsdienst: Drei Tote und mehr als 130 Verletzte bei iranischen Angriffen in Israel
-
Erster Nationaler Veteranentag soll Arbeit von Soldatinnen und Soldaten würdigen
-
Israel bombardiert nach iranischen Raketenangriffen Ziele in Teheran
-
Staatsfernsehen: Iran startet weitere Angriffswelle - Luftalarm in Jerusalem und Tel Aviv
-
CDU-Verteidigungspolitiker mahnt an Veteranentag Debatte über Dienstpflicht an
-
Trump eröffnet Militärparade in Washington - Landesweite Proteste gegen US-Präsidenten
-
Angreifer tötet Politikerin der US-Demokraten und ihren Mann in Minnesota
-
Russell rast zur Pole Position in Kanada
-
Iran startet weiteren Raketenangriff auf Israel
-
Team-WM: Schindler und Pietreczko besiegen Favorit England
-
Tausende Teilnehmer bei Protesten gegen Trump in zahlreichen US-Städten
-
Füchse trotzen Gidsel-Rot - deutsches Finale gegen Magdeburg
-
Russische Staatsmedien: Putin spricht mit Trump über Nahost und Ukraine
-
Zwei Tote bei Angriffen auf Politiker der US-Demokraten in Minnesota
-
Ein Toter und fünf Verletzte bei Schüssen an Flüchtlingslager in Nordfrankreich
-
Israel erklärt Lufthoheit bis nach Teheran: Hauptstadt des Iran sei ungeschützt
-
Trotz Rot gegen Gidsel: Gnadenlose Füchse stürmen ins CL-Finale
-
Dauphiné: Pogacar auf und davon - Lipowitz erneut stark
-
Zverev gewinnt Hitzeschlacht und steht im Finale von Stuttgart
-
Auch Keys besiegt: Maria erreicht Finale in London
-
Erster Fall von Schweinepest in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen
-
Schweigeminute bei Geburtstagsparade für König Charles III. für Absturzopfer in Indien
-
Israels Armee: Haben "Handlungsfreiheit" im iranischen Luftraum bis nach Teheran
-
Tennis: Mertens übersteht elf Matchbälle
-
Ukraine und Russland tauschen weitere Kriegsgefangene aus

Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
G.Frei--VB