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Städte- und Gemeindebund warnt vor Debakel bei Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat sich für eine Verschiebung des nach derzeitigen Stand ab 2026 greifenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ausgesprochen. Das Versprechen der Politik sei wegen fehlender Räume und fehlenden Personals flächendeckend bis dahin "faktisch nicht erfüllbar", sagte DStGB-Präsident Uwe Brandl am Mittwoch bei einem Jahresausblick des Kommunalverbands vor Journalisten in Berlin.
Eine Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 sei für die Kommunen "beim besten Willen" nicht möglich, was zu Enttäuschungen bei Bürgerinnen und Bürger führen werde, warnte Brandl, der zugleich Erster Bürgermeister der bayerischen Stadt Abensberg und CSU-Politiker ist. Einen Vorschlag für ein konkretes alternatives Zeitfenster nannte er nicht. Das hänge davon ab, wie die Ausbaubemühungen im Betreuungssystem insgesamt voranschreiten würden.
Das größte Problem für Kommunen seien fehlende Fachkräfte, ergänzte er. Es gebe aktuell durch den demografischen Wandel bereits große Lücken, durch den Anspruch auf Ganztagsbetreuung würden im System zusätzlich mehr als 300.000 Stellen benötigt. Es stehe bereits fest, dass die Kommunen das nötige Personal zumindest flächendeckend "nicht ansatzweise" finden könnten. Benötigt würden Betreuungsfachkräfte, die es derzeit "einfach nicht gibt".
Insbesondere in den westlichen Bundesländer gebe es darüber hinaus massive Raumprobleme, weil dort bislang die nötige Betreuungsinfrastruktur fehle und vielfach erst geschaffen werden müsse. Im Osten seien die Strukturen aus historischen Gründen insgesamt besser, sagte Brandl. Er kritisierte den Rechtsanspruch als Beispiel für eine Politik, die "Leistungsversprechen" gegenüber Bürgern abgebe, die "bei näherer Betrachtung" unerfüllbar seien.
DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg betonte wie auch Brandl, dass der Verband das Ziel einer Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder teile und die Vereinbarung nicht in Frage stelle. Es werde aber Gebiete geben, in denen der Anspruch vorerst "nicht erfüllbar" sein werde, betonte Landsberg. Er brachte die Möglichkeit einer regionalen Flexibilisierung der Einführung ins Gespräch, um erforderlichenfalls mehr Zeit zur Vorbereitung zu haben.
Landsberg kritisierte zugleich fehlende langfristige Finanzierungszusagen mit Blick auf den Rechtsanspruch. Bund und Länder müssten den Kommunen für die ihnen übertragene Aufgabe des Aufbaus der entsprechenden Strukturen für "mindestens zehn Jahre" eine Kostenübernahme zusichern, am besten dauerhaft.
Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder war 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Dieser wird schrittweise ab 2026 eingeführt und zunächst für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse gelten. Jedes Jahr kommt bis 2029 dann eine zusätzliche Klassenstufe hinzu.
M.Odermatt--BTB