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Prügelattacke: US-Sänger Chris Brown muss in Großbritannien bis Mitte Juni in U-Haft
Der US-Sänger Chris Brown, Ex-Freund der Sängerin Rihanna, muss wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung bis Mitte Juni in Großbritannien in Untersuchungshaft. Brown müsse bis zum 13. Juni in Gewahrsam bleiben, entschied am Freitag ein Richter in der nordenglischen Stadt Manchester. Damit müssen voraussichtlich zwei ausverkaufte Konzerte des Sängers am 8. Juni in Amsterdam und am 11. Juni in Hamburg ausfallen.
Für den 13. Juni steht auf dem bisherigen Plan von Browns Welttournee ein Konzert in Frankfurt am Main. Danach sollen Auftritte in mehreren britischen Städten, darunter London und Manchester, folgen.
Brown war Medienberichten zufolge in der Nacht zum Donnerstag im Fünf-Sterne-Hotel "Lowry" in Manchester festgenommen worden. Dem Sänger wird laut der Boulevardzeitung "The Sun" vorgeworfen, im Februar 2023 während einer Tournee in Großbritannien den Musikproduzenten Abe Diaw in einem Nachtclub im schicken Londoner Bezirk Mayfair angegriffen zu haben. Unter anderem soll er Diaw eine Flasche an den Kopf geworfen und ihn geschlagen haben, als dieser am Boden lag.
Brown hatte seine Musikkarriere in den 2000er Jahren als R&B-Sänger gestartet, bevor er zu rappen begann. Der zweifache Grammy-Preisträger, der Dutzende Millionen Platten verkauft hat, ist in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
2009 wurde Brown von einem US-Gericht wegen eines Angriffs auf seine damalige Freundin, R&B-Star Rihanna, verurteilt. Der Rapper hatte kurz vor einer Grammy-Verleihung im Streit so schwer auf Rihanna eingeprügelt, dass sie ihren Auftritt absagen musste.
2012 war Brown in eine Auseinandersetzung in einem New Yorker Nachtclub mit Menschen aus dem Umfeld des Rappers Drake verwickelt gewesen, bei der der französische Basketball-Star Tony Parker eine Augenverletzung erlitt. 2014 bekannte sich Brown schuldig, in Washington einen Fan angegriffen zu haben. 2016 wurde der Musiker festgenommen, nachdem eine Frau ihm vorgeworfen hatte, sie mit einer Waffe bedroht zu haben.
R.Kloeti--VB