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Gericht weist Räumungsklage gegen linkes Wohnprojekt in Berlin ab
Ein linkes Wohnprojekt in der Köpenicker Straße in Berlin hat vor Gericht einen Erfolg erzielt. Eine Räumungsklage der Besitzer wegen angeblicher Einsturzgefahr wurde vom Landgericht Berlin abgelehnt, wie dieses am Mittwoch verkündete. Die Kündigung des Mietvertrags sei schon deshalb unwirksam, weil die Vermieter den Mietern keine Frist zur Beseitigung möglicher Mängel gesetzt hätten. Auf die Frage, ob das Gebäude zum Zeitpunkt der Kündigung einsturzgefährdet war, komme es daher nicht an.
Die Eigentümer hatten den eigentlich bis 2037 laufenden Mietvertrag mit dem Verein, der das Wohnprojekt betreibt, fristlos gekündigt. Neben der Einsturzgefahr argumentierten sie mit einer groben Verletzung der Erhaltungspflicht durch die Bewohner und Verstöße etwa gegen Brandschutzvorschriften. Die Bewohner zogen jedoch nicht aus - woraufhin die Eigentümerfirma eine Räumungsklage anstrengte.
Eine Fristsetzung ist bei einer Kündigung nur in Ausnahmefällen entbehrlich, etwa wenn sie keinen Erfolg verspricht, erklärte das Landgericht. Es sei aber nicht anzunehmen, dass die Bewohner bewusst die Gefahr eines Gebäudeeinsturzes ignoriert hätten.
H.Weber--VB