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Meta will Schutz für Jugendliche bei Instagram mit "Teen-Accounts" verbessern
Der US-Konzern Meta hat am Dienstag die Schaffung von "Teen-Accounts" angekündigt, um Jugendliche auf Instagram besser vor den mit der Plattform verbundenen Gefahren zu schützen. Wie der Internetkonzern am Dienstag mitteilte, besagen die neuen Richtlinien, dass Nutzer im Alter zwischen 13 und 15 Jahren in dem Netzwerk künftig standardmäßig über private Konten mit strengeren Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Damit wird unter anderem strikter geregelt, wer die Jugendlichen kontaktieren kann und welche Inhalte sie sehen können.
Die neuen Regeln gelten sowohl für bestehende als auch für neue Nutzer des Onlinedienstes. Die Meta-Vizechefin für Sicherheitsfragen, Antigone Davis, sagte, die "Teen-Accounts" seien ein "bedeutendes Update", das Eltern Sicherheit geben solle. Jugendliche, die ein öffentliches Profil und weniger Beschränkungen wünschen, weil sie etwa Influencer werden wollen, müssen dafür nun die Erlaubnis ihrer Eltern einholen.
Instagram wird vielfach zum Teilen von Fotos und Videos genutzt. Zahlreiche Experten und Behörden warnen vor schädlichen Effekten für die geistige Gesundheit der jüngsten Nutzer. Zuletzt ist der Druck auf den Meta-Konzern, zu dem auch die Onlinedienste Facebook, Whatsapp und Messenger gehören, deshalb gewachsen.
Mehr als 40 US-Bundesstaaten verklagten den Konzern vor knapp einem Jahr wegen Gefährdung der seelischen und körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Sie werfen Meta vor, seine Onlinedienste "auf manipulative Weise so zu gestalten, dass Kinder abhängig werden und zugleich an Selbstwertgefühl verlieren".
Der Gründer des Social Media Victims Law Center, Matthew Bergman, äußerte sich skeptisch, ob die nun angekündigten Beschränkungen wirken. "Instagram macht süchtig", sagte Bergman. Kindern werde "nicht das gezeigt, was sie sehen wollen, sondern das, wovon sie dann nicht mehr lassen können". Bergmans Verband repräsentiert 200 Eltern, deren Kinder sich das Leben nahmen, "nachdem sie dazu durch von Instagram oder Tiktok empfohlene Videos verleitet wurden".
I.Stoeckli--VB