
-
Wehrle: Akte Woltemade "ist geschlossen"
-
Die Comeback-Kings sind zurück: Hockey-Männer gewinnen EM-Gold
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt Hausarrest für Krankenhausaufenthalt
-
Pokal: Nürnberg blamiert sich in Illertissen
-
Nach Gipfel mit Putin: Trump rückt von Waffenruhe-Forderung für Ukraine ab
-
Werner mit glanzlosem Erfolg beim RB-Pflichtspieldebüt
-
Merz sieht mögliche US-Sicherheitsgarantien für Ukraine als "großen Fortschritt"
-
Meloni: USA bieten Ukraine Nato-ähnlichen Beistand an - ohne Beitritt
-
Massenschlägerei mit fünf Verletzen in Freibad in Berlin-Neukölln
-
Nach Kraftakt: HSV verhindert Pokal-Blamage
-
Kein "Deal" für die Ukraine bei Gipfel in Alaska - Trump will "Friedensabkommen" statt Waffenruhe
-
Vier junge Menschen sterben bei Autounfall in Nordrhein-Westfalen
-
El Salvador verlängert Untersuchungshaft für zehntausende Gefangene
-
Linken-Chef van Aken: "Trump ist die Ukraine egal"
-
Nach Trump-Putin-Gipfel fordern Europäer nun Gespräche mit Selenskyj
-
Nationalspielerin Knaak erleidet Meniskusverletzung
-
Branchenverband erwartet gute Apfelernte 2025
-
Trump schließt sofortige Waffenruhe für Ukraine aus und will "Friedensabkommen"
-
Merz informiert Kabinett über Trump-Putin-Gipfel
-
Selenskyj: Werde Trump am Montag in Washington treffen
-
Trump informiert Merz, Selenskyj und weitere Europäer über Treffen mit Putin
-
Glasner über englische Gangart: "Verändert das Spielgefühl"
-
Chiesa widmet Liverpool-Sieg Diogo Jota: "Sein Tag"
-
"Geiler Moment": Arminias Young wird zum Pokalhelden
-
Zverev trotz Atemnot im Halbfinale von Cincinnati
-
Erst feiern, dann EM-Finale: Hockey-Frauen heiß auf Holland
-
Kompany: "Jetzt müssen andere Jungs aufstehen"
-
Lederhose für Rückennummer: Müllers bayerischer Dank
-
Wagner selbstkritisch vor Supercup-Finale
-
Kein "Deal" für die Ukraine und viele offene Fragen nach Trump-Putin-Gipfel in Alaska
-
Einigung zwischen US-Hauptstadt und Trump-Regierung nach Übernahme der Kontrolle der Polizei
-
Nach Gipfel mit Trump: Putin sieht Basis für möglichen "Frieden in der Ukraine"
-
Kreml: Gipfel zwischen Trump und Putin im kleinen Kreis beendet
-
Roter Teppich und Applaus: Trump empfängt Putin in Alaska demonstrativ freundlich
-
"Die Alm brennt": Bielefeld besiegt Bremen im Pokal
-
Wieder Party auf der Alm: Bielefeld besiegt Bremen im Pokal
-
FC Bayern: Coman-Wechsel nach Saudi-Arabien perfekt
-
Gipfeltreffen zwischen Trump und Putin zum Ukraine-Krieg hat begonnen
-
Der Titeltraum lebt: Hockey-Frauen kämpfen sich ins EM-Finale
-
Trump und Putin zu Gipfel in Alaska eingetroffen
-
Flutschäden in Europa durch Klimawandel um acht Prozent gestiegen
-
Trump zu Gipfel mit Putin in Alaska eingetroffen
-
Weltwirtschaftsforum spricht Gründer Schwab von Veruntreuungsvorwürfen frei
-
Entscheidung im Fall Portner: Sperre bis Dezember
-
Trotz Gewitter und Hagel: Bayer zieht in zweite Pokalrunde ein
-
Basketballer quälen sich ins Supercup-Finale
-
Die Welt blickt auf Alaska: Spannung vor Ukraine-Treffen von Trump und Putin
-
Hisbollah-Chef wirft Regierung Auslieferung des Libanon an Israel vor
-
Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess
-
Taliban feiern vierten Jahrestag ihrer Machtübernahme in Afghanistan

Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin
Im Streit um umstrittene Interviewäußerungen über seine verstorbene Exfreundin hat der Fußballer Jérôme Boateng vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht Berlin wies am Donnerstag die Berufung der Mutter des Models zurück, das 2021 durch einen Suizid ums Leben gekommen war. Die Äußerungen Boatengs verletzten nicht den sogenannten postmortalen Achtungs- und Geltungsanspruch der verstorbenen Tochter, so das Gericht in der Begründung.
Dem vorausgegangen war eine Unterlassungsklage der Mutter des Models gegen Boatengs Aussagen in einem Interview kurz vor dem Suizid ihrer Tochter. Darin warf der Fußballer seiner Exfreundin unter anderem vor, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter ging gegen insgesamt sechs Aussagen in dem Interview vor, das Landgericht Berlin untersagte aber nur eine davon. Dagegen legte die Mutter Berufung ein, über die nun am Kammergericht verhandelt wurde.
Die Mutter hatte argumentiert, dass durch das Interview, das mittlerweile nicht mehr online verfügbar ist, der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt worden sei, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen würden. Richter Oliver Elzer sagte am Donnerstag, die Äußerungen stellten aus Sicht des Senats zwar eine Verletzung dar, seien aber nicht derart schwerwiegend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden.
Für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen, was in diesem Fall aber nicht vorliege, befand der Senat. Auch eine Verletzung des postmortalen Geltungsanspruchs liege nicht vor, weil Boatengs Exfreundin keine "besondere Lebensleistung" hinterlasse, aus der ein besonderes öffentliches Ansehen erwachse. Eine solche habe die Rechtsprechung beispielsweise bei Persönlichkeiten wie der Schauspielerin Marlene Dietrich oder dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) angenommen.
O.Schlaepfer--VB