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BGH verhandelt erneut zu Rhythmussequenz der Elektro-Gruppe Kraftwerk
Im jahrelangen Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz zwischen der Elektro-Gruppe Kraftwerk und dem Hiphop-Produzenten Moses Pelham steht am Donnerstag (09.00 Uhr) eine vielleicht abschließende Klärung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will dann zum dritten Mal hierzu verhandeln. Dabei geht es um eine Abwägung zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit beim sogenannten Sampling. (Az. I ZR 74/22)
Pelham hatte 1997 eine zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Lied "Metall auf Metall" kopiert und für das Lied "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur benutzt. Die Kraftwerk-Mitglieder sahen dadurch ihr Urheberrecht verletzt. Der BGH hatte schon 2012 und 2020 zu dem Streit entschieden. 2016 war auch das Bundesverfassungsgericht und 2017 der Europäische Gerichtshof damit befasst.
F.Müller--BTB