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Gericht: Dreadlocks-Verbot für männliche Flugbegleiter ist diskriminierend
Ein Verbot von Dreadlocks für männliche Flugbegleiter ist diskriminierend. Das geht aus einem Urteil des französischen Kassationsgerichts hervor, das sich mit dem Fall eines Air-France-Stewards befasst hat. "Die Frisur ist nicht Teil der Uniform", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der 1998 eingestellte Flugbegleiter Aboubakar Toure aus Paris hatte jahrelang Perücke über seinen Rastalocken getragen, bevor er schließlich Air France verklagte.
Die Fluggesellschaft hatte Toure das Tragen von Filzlocken mit der Begründung untersagt, dass eine solche Frisur nicht den Bekleidungsvorschriften für männliche Flugbegleiter entspreche. Stewardessen bei Air France sind Dreadlocks hingegen erlaubt.
Als der Mann klagte, stellte Air France ihn zunächst wegen Verstoßes gegen die Uniform-Vorschriften frei. Später wurde er wegen einer Depression berufsunfähig erklärt und dann entlassen. Zwei Instanzen wiesen seine Klage ab. Erst das Kassationsgericht gab Toure nun recht.
Die unterschiedliche Behandlung von Geschlechtern sei nur dann zulässig, wenn es wichtige dienstliche Gründe gebe, betonte das Gericht. Dies sei bei der Frisur jedoch nicht der Fall.
C.Meier--BTB