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Bundestag beschließt Steuererleichterungen und höheres Kindergeld
Der Bundestag hat am Donnerstag Steuererleichterungen und weitere Entlastungen für Familien beschlossen. Das mit breiter Mehrheit verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz sieht insbesondere einen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression sowie Anhebungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag vor. Der vollständige Ausgleich der Inflation bei der Steuer sei eine "Frage der Gerechtigkeit", betonte der FDP-Haushaltspolitiker Christoph Meyer.
Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht. Um dies zu vermeiden, wird der Steuertarif so geändert, dass höhere Steuersätze auch erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Zudem steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von aktuell 10.347 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr und 11.604 Euro im Jahr 2024. Unverändert bleibt die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkünfte.
Das Kindergeld soll Anfang kommenden Jahres auf einheitlich 250 Euro steigen, was für das erste bis dritte Kind eine deutliche Erhöhung bedeutet. Auf diese Maßnahme hatte sich die Koalition noch kurzfristig zusätzlich verständigt. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder. Profitieren sollen insgesamt 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger, das Entlastungsvolumen wurde mit insgesamt 33 Milliarden Euro angegeben.
Von "riesigen Entlastungen" für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sprach der SPD-Finanzexperte Michael Schrodi. Die nun auf den Weg gebrachte Kindergelderhöhung sei die größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Grünen-Haushaltspolitiker Sascha Müller wertete diese auch als einen "wichtigen Schritt hin zur Kindergrundsicherung", auf deren Einführung sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag verständigt haben.
Für den Gesetzentwurf stimmte neben den Koalitionsfraktionen auch die CDU/CSU. Der Inflationsausgleich sei "die richtige und angemessene Maßnahme", sagte deren Finanzexperte Mathias Middelberg. Es sei "nur billig und gerecht", den Bürgerinnen und Bürgern das Geld zurückzugeben, "was sie über schleichende Steuererhöhungen zusätzlich an den Staat entrichten mussten". Middelberg verwies auf die ohnehin hohen Belastungen für die Menschen durch die kalte Progression.
Die Union scheiterte mit einem Entschließungsantrag, in dem sie weitergehende Entlastungen unter anderem für Pendlerinnen und Pendler forderte. Middelberg kritisierte zudem, dass der Effekt der kalten Progression für das laufende Jahr nicht ausgeglichen werde.
Zusätzliche Maßnahmen verlangte auch die AfD-Fraktion, die sich der Stimme enthielt. Sie drängte in der Debatte insbesondere auf eine künftig automatische Anpassung des Steuertarifs an die Inflation. Der AfD-Finanzexperte Kay Gottschalk forderte auch eine Inflationsanpassung weiterer Frei- und Pauschbeträge.
Die Linksfraktion lehnte das Vorhaben ab. Ihr Finanzexperte Christian Görke kritisierte, dass Gutverdiener von den Entlastungen stärker profitierten als Menschen mit geringen Einkommen. Görke forderte stattdessen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes oder einen Energie-Soli für Reiche, wie es auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angeregt hat.
Mit dem Gesetz muss sich nun noch der Bundesrat befassen.
S.Keller--BTB