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BGH verhandelt über Haftung von Amazon für Wettbewerbsverstöße von Partnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Haftung von Amazon für irreführende Werbung von Partnern, die zu Amazon verlinken. Geklagt hat ein Matratzenhersteller. Eine Website zum Thema Schlafen schrieb als sogenannter Affiliate-Partner von Amazon über Matratzen und verlinkte zum Amazon-Angebot. (Az. I ZR 27/22)
Teilnehmer am Affiliate-Programm können Links zu Amazon setzen und bekommen pro vermitteltem Kauf eine Provision. Im Streitfall war in einem Text über die besten Matratzen zwar eine Matratze des klagenden Herstellers als Erstplatzierte genannt, der Link führte aber zu einer anderen Matratze. Der Matratzenhersteller fordert Unterlassung. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hatte er keinen Erfolg. Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß vor, für diesen hafte aber nicht Amazon, entschieden die Kölner Gerichte. Nun muss sich der BGH mit der Haftungsfrage auseinandersetzen.
W.Lapointe--BTB