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EuGH entscheidet über Klagebefugnis von Umweltverbänden beim Thermofenster
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) darüber, ob Umweltverbände gegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts (KBA) klagen dürfen. Konkret geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung eines Volkswagen-Modells mit sogenanntem Thermofenster. Mit dieser von vielen Autobauern eingesetzten Technik wird die Abgasreinigung in Dieseln bei besonders warmen oder kalten Außentemperaturen reduziert, wodurch der Wagen mehr Stickoxide ausstößt.
Die Umwelthilfe klagte in Schleswig-Holstein. Das Verwaltungsgericht in Schleswig setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die Umwelthilfe hier überhaupt klagebefugt sei. Es will auch wissen, welcher Maßstab bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen angelegt werden muss. Im Juli hatte der EuGH geurteilt, dass Thermofenster, welche die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen reduzieren, unzulässig sind.
J.Bergmann--BTB