-
PGA Tour: Rosenmüller erstmals in den Top 10
-
Márquez plant die Sommerpause: Schlafende "Muskeln wecken"
-
Lipowitz legt die Beine hoch: "Es war ein harter Start"
-
"Hundertprozentig": Paris-Triumph lindert Zverevs Schmerz
-
US-Militär: Neue Angriffe auf Dutzende Ziele im Iran
-
Urteil in Prozess um Versklavung und Vergewaltigung jesidischer Mädchen erwartet
-
Nach tödlichem Waldbrand: Spaniens Regierungschef Sánchez besucht Katastrophengebiet
-
EU-Expertengremium stellt Empfehlungen für Social-Media-Verbot vor
-
Ungarisches Parlament stimmt über Absetzung von Präsident Sulyok ab
-
EU richtet zweite Geberkonferenz für Palästinenser aus
-
EU-Außenminister beraten über Sanktionen gegen Russland und israelische Siedler
-
Merz bei Gipfeltreffen der Pro-Ukraine-Koalition in Paris
-
Feuer im Wald von Fontainebleau südlich von Paris - zwei Löschflugzeuge unterwegs
-
US-Militär: Neue Angriffe auf den Iran gestartet
-
Thailand: Mindestens 27 Tote bei Feuer in Bar in Bangkok
-
Nächste Pleite gegen Sinner: Zverev verpasst Wimbledon-Titel
-
Kritik an Spaniens Ex-Regierungschef nach rassistischen Äußerungen über Fußballer
-
Knesset: Parlamentswahlen in Israel finden am 27. Oktober statt
-
Trauer im deutschen Eishockey: Schiri-Legende Kompalla ist tot
-
Drei Atomreaktoren in Frankreich wegen Hitzewelle heruntergefahren
-
Van der Poel triumphiert in Ussel - Pogacar weiter in Gelb
-
Trump-Verbündeter und Russland-Kritiker Lindsey Graham mit 71 Jahren gestorben
-
Energieversorger: Landesweiter Stromausfall in Kuba nach 24 Stunden behoben
-
Dreyfus-Gedenktag: Macron ruft zu "ständiger Wachsamkeit" gegen Antisemitismus auf
-
Kritik an geplanter Einschränkung bei Unterhaltsvorschuss
-
Plan zur Regierungsumbildung in Kiew: Selenskyj will politische Strategie ändern
-
99 Badetote im Juni: Forderungen nach mehr Schwimmkursen
-
Gedenkmarsch in Nizza für Opfer des Lkw-Attentats vor zehn Jahren
-
US-Armee: Schiffsverkehr durch Straße von Hormus fließt weiter
-
Umstrittenes Gremium: Syrisches Übergangsparlament zu erster Sitzung zusammengetreten
-
Nach Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Entscheidung über Haftbefehl erwartet
-
Gut 22.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Rekordmann Márquez feiert zehnten MotoGP-Sieg am Sachsenring
-
Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken
-
Neue US-Angriffe und iranische Vergeltungsattacken - Teheran schließt Straße von Hormus
-
Selenskyj kündigt Regierungsumbildung in Kiew an - Ministerpräsidentin soll gehen
-
Hitzewelle in Frankreich: Höchste Warnstufe für 26 Millionen Menschen ausgerufen
-
Steinmeier verteidigt hohe Kosten für Schloss Bellevue
-
Trump-Verbündeter und Russland-Kritiker Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
Steinmeier lobt Reformpaket der schwarz-roten Koalition
-
Нуша Аубель і Потсдам: довіра втрачена
-
Feuerwehr rettet 20 Fische nach Verkehrsunfall auf hessischer Autobahn
-
努莎·奧貝爾與波茨坦:先前的信任已蕩然無存
-
Merz: Verstorbener US-Senator Graham war ein Freund Deutschlands
-
Waldbrand in Andalusien weitgehend unter Kontrolle - erste Evakuierte kehren zurück
-
Selenskyj "zutiefst betrübt" über Tod von US-Senator Graham
-
Die Hitze ist zurück - zumindest im Südwesten Deutschlands
-
Zwei Tote bei Schusswechsel mitten auf Salsa-Festival in Toronto
-
Hitzewelle treibt Absatz von Klimaanlagen in die Höhe
-
Frau mit Kinderwagen stirbt bei Bahnunglück nahe Heilbronn - Kleinkind unverletzt
Nach Wasserschaden in Wohnung müssen alle Eigentümer für Selbstbehalt aufkommen
Nach einem Wasserschaden in einer Wohnung müssen normalerweise alle Eigentümer im Haus für den Selbstbehalt aus der Gebäudeversicherung aufkommen. Andere Regelungen sind aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Geklagt hatten die Eigentümer einer Gewerbeeinheit in einem Mehrparteienhaus in Köln. (Az. V ZR 69/21)
In einigen Wohnungen im Haus traten besonders oft Wasserschäden auf, weil die Rohre offenbar mangelhaft eingebaut wurden - weshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem anderen Gerichtsverfahren gegen die Handwerksfirma klagt. Wegen der häufigen Schäden bestand die Gebäudeversicherung auf einem Selbstbehalt von 7500 Euro pro Fall und übernahm so nur noch etwa ein Viertel der Kosten.
Der Rest wurde - je nach Miteigentumsanteil - auf die Eigentümergemeinschaft verteilt. Das wolten die Eigentümer der Gewerbeeinheit, in der noch nie ein Wasserschaden aufgetreten war, nicht mehr hinnehmen. Vor Gericht wollten sie die bisherige Praxis für rechtswidrig erklären lassen und für die Zukunft einen neuen Verteilungsschlüssel einführen, demzufolge sie für Schäden am Sondereigentum anderer nicht mehr mitzahlen müssen.
Vor dem Amts- und dem Landgericht Köln scheiterten sie damit. Auch der BGH erklärte nun die bisherige Verteilung für rechtmäßig. Werde ein Selbstbehalt vereinbart, sei das Risiko typischerweise überschaubar und genau festgelegt, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. Die Versicherungsprämie würde dadurch für alle niedriger, der Selbstbehalt zähle zu den Gemeinschaftskosten.
In diesem Fall sei die Lage zwar eine andere, da die Versicherung auf dem hohen Selbstbehalt bestanden habe. Trotzdem liege dieser im Interesse aller Eigentümer, denn sonst hätte das Gebäude gar nicht mehr versichert werden können. Also handle es sich auch hier um einen Teil der Gemeinschaftskosten.
Das Gesetz lässt es aber zu, dass der Verteilungsschlüssel geändert wird. Dafür gibt es hohe Hürden, wie Brückner erklärte: Einzelne Eigentümer hätten nur dann einen Anspruch auf einen solchen Beschluss der Gemeinschaft, wenn ein Festhalten an der bisherigen Regelung unbillig erscheine.
Im konkreten Fall komme eine Neuverteilung in Betracht, wenn die Wasserschäden auf baulichen Unterschieden zwischen den Leitungen in Wohnungen und Gewerbeeinheit beruhten - nicht aber auf einem unterschiedlichen Nutzerverhalten. Ob das hier der Fall ist, soll nun das Kölner Landgericht klären.
M.Odermatt--BTB