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Bundesregierung beschließt Gesetzesänderung für mehr Strom aus Erneuerbaren
Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung zur kurzfristigen Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und zum Ausbau der Kapazität des Stromnetzes beschlossen. "Alle Maßnahmen dienen dazu, unseren Gasverbrauch weiter zu senken und die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu festigen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch. Die Änderung soll auch die Einspeisung von Flüssiggas (LNG) noch in diesem Winter erleichtern.
Die Bundesregierung hatte dafür eine weitere Änderung des Energiesicherungsgesetzes eingeleitet und diese nun beschlossen. Vorgesehen ist etwa eine "Krisensonderausschreibung" für Solaranlagen für Januar, um die Stromproduktion aus Photovoltaik zu erhöhen. Die Stromproduktion mit Biogas soll etwa mit einer "befristeten Flexibilisierung des Güllebonus" für Anlagenbetreiber angereizt werden. Für Windenergieanlagen fallen vorübergehend Lärm- und Schattenschlagvorgaben weg, damit sie abends, nachts und morgens mehr produzieren können.
"Hinzu kommen Verfahrenserleichterungen, mit der die Nutzung von LNG-Anlagen verbessert wird, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. In den genannten Hafenstädten an Nord- und Ostsee sollen schon bald Spezialschiffe, die flüssiges Gas von Tankern aufnehmen und an Bord umwandeln, ihren Betrieb aufnehmen. Anschließend wird das Gas ins Versorgungsnetz eingespeist und über Pipelines weiterverteilt.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katharina Dröge, begrüßte den Beschluss. "Die heute im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe und Vorschriften enthalten wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zum Ausbau der Erneuerbaren", erklärte sie. "Wir werden das Gesetz schnellstmöglich im Bundestag beschließen."
"Investitionen in Erneuerbare Energien sind zentral, um die aktuelle Energiekrise zu überwinden", erklärte auch die Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Sie monierte jedoch, dass die Novelle keine "Anpassungen bei der Umsetzung der Gasumlage" beinhalte. Die Umlage müsse auch für aus Gas produzierter Fernwärme als auch bei Gas-Festpreisverträgen fällig werden.
G.Schulte--BTB