-
Eklat vor Israel-Spiel: Irlands Pressekonferenz abgebrochen
-
Zweites Treffen: Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf "gemeinsamen Weg"
-
Bilanz mit pessimistischen Untertönen: Steinmeier warnt vor Gefahr für Demokratie
-
Lettland wählt neues Parlament unter dem Eindruck russischer Bedrohung
-
Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum
-
Grünen-Fraktionschefinnen erklären bisherige Strategie gegen AfD für gescheitert
-
Im Eiltempo ins Viertelfinale: Zverev fordert Djokovic
-
Bilanz mit pessimistischen Tönen: Steinmeier äußert sich zum Ende seiner Amtszeit
-
Steinmeier mahnt Fortsetzung der Reformpolitik an: "Habt Mut zur Erneuerung"
-
"Unerträgliche politische Demagogie": Steinmeier sieht Gefährdung der Demokratie
-
Flydubai-Copilot plante nach Erkenntnissen von Ermittlern "Terrorakt"
-
Tag der Deutschen Einheit: Bovenschulte fordert Abwehr von Demokratie-Gegnern
-
Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr
-
Verstappen holt Pole Position in Malaysia - Mercedes "ratlos"
-
Formel 1: Verstappen holt die Pole Position in Malaysia
-
Zverev auf dem Weg zur Nummer eins: Sinner sagt für Shanghai ab
-
Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag
-
Emiratische Behörden: Flydubai-Copilot plante "Terrorakt"
-
Türkei: Schiedsrichter-Chef in Untersuchungshaft
-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten. Das entschied das Landgericht München I laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern vom Dienstag gegen den US-Technologiekonzern Apple. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 29 U 4451/23e).
In dem Verfahren ging es den Angaben zufolge um die Frage, wann ein Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung noch als neu gilt. Apple hatte teilweise Austauschgeräte als Ersatz angeboten, die Bauteile aus bereits ausgelieferten und innerhalb der Widerrufsfrist zurückgegebenen Geräten enthalten konnten. Das Landgericht München I habe hier eine klare Grenze gezogen, erklärten die Verbraucherschützer: Ein Gerät sei nur dann neu, wenn es noch nicht verkauft oder an einen Kunden ausgeliefert wurde.
Wurde ein Gerät bereits genutzt und anschließend zurückgegeben, gilt es nicht mehr als fabrikneu, wie die Verbraucherzentrale betonte. Denn mit der Auslieferung steige das Risiko, dass das Gerät bereits Mängel aufweist.
Die Verbraucherschützer betonten, die Entscheidung des Gerichts richte sich nicht gegen generalüberholte Geräte. Mit dem neuen Recht auf Reparatur könnten Verbraucher künftig im Rahmen der Gewährleistung ausdrücklich ein aufbereitetes Ersatzgerät verlangen.
"Refurbished-Produkte sind eine sinnvolle und nachhaltige Alternative", erklärte Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Entscheidend ist aber, dass Verbraucher selbst wählen können." Wer ein Neugerät gekauft habe und eine Ersatzlieferung verlange, dürfe nicht ohne ausdrückliches Einverständnis ein aufbereitetes Gerät erhalten. "Umgekehrt begrüßen wir ausdrücklich, dass Verbraucher künftig freiwillig ein generalüberholtes Gerät wählen können."
D.Bachmann--VB