-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
-
Zwei Forscher aus Deutschland erhalten Medizin-Nobelpreis - Auch US-Kollege geehrt
-
Außenbandriss: Gwinn fällt mehrere Wochen aus
-
Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus
-
Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt
-
Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus
-
Staugefahr steigt: ADAC erwartet stärkeren Verkehr durch Herbstferien
-
Rekord: Anteil von E-Autos an Neuzulassungen steigt auf 34,5 Prozent
-
Medizin-Nobelpreis geht an Forscher aus Deutschland und den USA
-
Bolsonaro-Sohn gewinnt erste Wahlrunde in Brasilien - – Stichwahl gegen Lula
-
Zahl unerlaubter Einreisen im September weiter gesunken
-
Wohnungskrise in Spanien: Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen an
-
E-Auto-Boom im September: Anteil an Neuzulassungen steigt auf mehr als ein Drittel
-
Nach Dämpfer: Zverev fehlen weiter über 1000 Punkte auf Sinner
-
Geheimdienst-Chefs verteidigen Reform ihrer Behörden als dringend notwendig
-
BND-Chef Jäger sieht Gefahr eines "gewaltsamen Konflikts mit Russland"
-
UN-Klimagipfel: Möglicherweise entscheidende Vorverhandlungen auf Fidschi-Inseln
-
Iran-Sanktionen: Hotel darf nicht mit eingefrorenen Geldern weiterbetrieben werden
-
Galeria-Miteigentümer kritisiert Geschäftsführung für erneuten Insolvenzantrag
-
Hackerangriff auf dänisches Melderegister - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Spaniens Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen im November an
Keine Strafe für Spritzen von Insulin als zusätzliche Sterbehilfe
Eine Frau aus Sachsen-Anhalt, die ihrem schwer kranken Mann mit Insulinspritzen beim Sterben half, hat sich dabei nicht strafbar gemacht. Denn nicht sie, sondern ihr Mann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht, erklärte der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig am Donnerstag. Er habe zunächst eigenständig Tabletten eingenommen, die ihn töten sollten - das Insulin habe vor allem "der Sicherstellung des Todeseintritts" gedient. (Az. 6 StR 68/21)
Der BGH wertete das Geschehen als einen "einheitlichen lebensbeendenden Akt, über dessen Ausführung allein" der Mann bestimmte. Seine Frau, eine frühere Krankenschwester, habe ihm das Insulin gespritzt, weil ihm das wegen seiner krankheitsbedingten Beeinträchtigungen schwergefallen sei.
Der Mann hatte seit vielen Jahren unter verschiedenen Krankheiten und großen Schmerzen gelitten und oft den Wunsch geäußert, sterben zu wollen. An seinem Sterbetag nahm er zunächst alle im Haus verfügbaren Medikamente ein und bat dann seine Frau, ihm alles vorrätige Insulin zu spritzen, was diese auch tat. Er starb an Unterzuckerung infolge der hohen Dosis Insulin.
Die eingenommenen Tabletten seien ebenfalls dazu geeignet gewesen, ihn zu töten, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, erklärte der BGH. Es sei "letztlich dem Zufall geschuldet, dass das Insulin seinen Tod verursachte, während die Medikamente ihre tödliche Wirkung erst zu einem späteren Zeitpunkt entfaltet hätten".
Das Landgericht Stendal hatte die Frau wegen Tötung auf Verlangen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen legte sie Revision beim BGH ein und hatte Erfolg. Es handle sich hier lediglich um Beihilfe zum Suizid, die nicht strafbar sei, entschied der BGH.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Entscheidung als Dammbruch zur aktiven Sterbehilfe. "Überraschend unterstellt der BGH einer einwilligungs- und handlungsfähigen Person, dass sie ihren Willen selbst nicht umsetzen könne", erklärte Vorstand Eugen Brysch. Damit werde die Tötung durch jemand anderen gebilligt.
C.Kovalenko--BTB