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Ärztepräsident Reinhardt: Kassen-Sparpaket erst nach der Sommerpause beschließen
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die schwarz-rote Koalition aufgefordert, das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen anders als geplant nicht mehr vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. "Ein so weitreichendes Gesetz kann man nicht mit der Brechstange durchdrücken", sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) vor dem am Dienstag beginnenden Ärztetag. Alle Beteiligten bräuchten ausreichend Zeit, die vorgesehenen Maßnahmen auf ihre Auswirkungen für die Patientenversorgung zu prüfen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei einer Umsetzung der Krankenkassenreform mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr - genug, um das erwartete GKV-Defizit von 15,3 Milliarden Euro zu schließen. Auch die Finanzlücken in den Folgejahren sollen geschlossen werden.
Die Reform sieht eine Reihe von Einschnitten für Versicherte vor. Die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller sollen nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen. Besonders umstritten ist der Umstand, dass die gesetzlichen Kassen weiterhin für einen großen Teil der Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden zahlen sollen.
"Vor der Sommerpause sollte gar nichts entschieden werden", mahnte Reinhardt. Stattdessen sollte Warken alle Beteiligten, auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), "an einen Tisch bringen, um tragfähige Alternativkonzepte entlang klar definierter Zielmarken zu entwickeln".
Reinhardt kritisierte insbesondere die Pläne der Koalition, die Steuerzuschüsse für die Krankenversicherung insgesamt zu kürzen. "Das ist Haushaltskonsolidierung zulasten der Versicherten, der Patientinnen und Patienten und mittelbar auch der Beschäftigten im Gesundheitswesen."
So notwendig eine Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung sei, dürfe "ein solidarisch organisiertes Gesundheitssystem seine Leistungen nicht vorrangig an fiskalischen Vorgaben ausrichten, die sich unmittelbar auf die Patientenversorgung auswirken". Maßstab müsse der medizinisch notwendige Versorgungsbedarf der Bevölkerung sein, forderte der Ärztepräsident.
A.Ammann--VB