-
Linke wird Ziel von Cyberangriff - Partei stellt Strafanzeige
-
Pistorius erwägt Kauf von australischen Kampfdrohnen
-
Reparaturen am Haus: Eigentümer müssen nicht zwingend mehrere Angebote einholen
-
Wadephul: USA und Iran bereiten möglicherweise direktes Treffen in Pakistan vor
-
Ende der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge
-
Influencer für Antisemiten und Neonazis: 71-Jähriger in München angeklagt
-
Niedersachsen: 72-Jähriger soll Ehefrau in Streit getötet haben
-
Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
-
Neuer Nachtzug aus Paris pünktlich in Berlin angekommen
-
Klingbeil fordert vor SPD-Krisentreffen "Schulterschluss" und Reformbereitschaft
-
Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
-
Medien: US-Regierung erwägt Verlegung von 10.000 weiteren Soldaten in Nahen Osten
-
Ungeschwärzte Namen in Epstein-Akten: Opfer verklagen US-Regierung und Google
-
Vor Ostseeküste gestrandeter Wal ist frei - aber Bangen um weiteres Schicksal
-
Rubio zu Treffen der G7-Außenminister in Frankreich eingetroffen
-
Tarifeinigung für öffentlichen Dienst in Hessen - 5,8 Prozent mehr in 25 Monaten
-
Reform von privater Altersvorsorge im Bundestag - Klingbeil: "Meilenstein"
-
Formel 1: Piastri schlägt Mercedes-Duo
-
Biologe: Buckelwal vor Küste Schleswig-Holsteins "aus eigener Kraft befreit"
-
Neukaledonien und Suriname scheitern in WM-Playoffs
-
Bahn trennt sich nach weniger als vier Monaten von Finanzvorständin Dohm
-
NBA: Da Silva und Wagner mit Pflichtsieg im Playoff-Rennen
-
Mexikanische Marine verliert Kontakt zu zwei Booten der Hilfsflotte für Kuba
-
Kurdische Gemeinde kritisiert Besuch von syrischem Machthaber al-Scharaa in Berlin
-
Umfrage: Durch Iran-Krieg steigt Bedeutung erneuerbarer Energien
-
Umsatz und Gewinn der Dax-Konzerne 2025 geschrumpft - 32.000 Stellen abgebaut
-
"Massenhaft" Fast Fashion: Umweltminister will Hersteller in die Pflicht nehmen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Achtelfinale
-
"Anspannung" bleibt: Italien und Gattuso vor "Finale" um WM
-
"Beispiellose Inspiration": Weggefährten feiern Neuer
-
US-Richterin setzt Sanktionen der US-Regierung gegen KI-Unternehmen Anthropic aus
-
Sozialreformen: Unionsparlamentsgeschäftsführer bereitet Bevölkerung auf Zumutungen vor
-
Australien: Zyklon sorgt für Ausfälle an drei großen LNG-Anlagen
-
Russell vor Antonelli: Silberpfeile auch in Japan stark
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 27. März
-
Fahrgastrekord bei der Deutschen Bahn trotz Verspätungen
-
Bundestag stimmt über Reform von privater Altersvorsorge ab
-
Tennis: Zverev im Eiltempo ins Halbfinale gegen Sinner
-
Nach Wahlschlappen: SPD berät auf Sondersitzung über weitere Strategie
-
Reparaturen am Mehrfamilienhaus: BGH urteilt über Pflicht für mehrere Angebote
-
Bundesrat befasst sich mit neuer Grundsicherung und Spritpreis-Gesetz
-
Spritpreis-Taskforce berät am Freitag in Berlin
-
Hohe Spritpreise: Umwelthilfe schlägt autofreie Sonntage vor
-
Trump will Bezahlung von Sicherheitspersonal an Flughäfen anordnen
-
Als erster aktiver Präsident: Trumps Unterschrift soll US-Banknoten zieren
-
Ukraine zerstört russischen Terror-Öl-Export
-
Trump verschiebt Ultimatum an den Iran erneut - Teheran stellt hohe Forderungen
-
Tonali erlöst Italien: WM-Hoffnung lebt
-
EU-Staaten beschließen Gebühr für kleine Päckchen aus Nicht-Mitgliedstaaten
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin holen Gold im Paarlauf
BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Er schuldet dann Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um einen Fall aus Hessen, wo eine Frau mit pakistanischen Wurzeln eine Wohnung suchte. (Az. I ZR 129/25)
Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Die Klägerin verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro.
Dieser wandte sich an den BGH, wo er nun aber keinen Erfolg hatte. Es sei ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", stellte auch der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung fest. Der Makler sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten.
Ziel des Gesetzes sei, Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen. Darum kam der BGH zu dem Schluss, dass auch ein Makler in einem solchen Fall haften kann - nicht nur der Vermieter.
U.Maertens--VB