-
NFL: Falcons bezwingen die Saints
-
AXA-Umfrage: Knappe Hälfte psychisch Erkrankter sucht Hilfe bei KI
-
Angriffe der Huthi-Miliz: Türkei und Pakistan entsenden Truppen nach Saudi-Arabien
-
Wadephul betont Bedeutung von Klimaschutz für die Sicherheit
-
Zwei Tore, eine Vorlage: Stützle gewinnt deutsches NHL-Duell
-
"Anders gestrickt": Tuchel beeindruckt von Kane
-
Als "Messi-Fan": Tresoldi schläft in Ronaldos Zimmer
-
Wichtige Delegierte der COP31-Vorverhandlungen zu Besuch in Pazifikstaat Tuvalu eingetroffen
-
Keine DFB-Stimme für Infantino: "Müssen ihn vom Platz stellen"
-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
-
Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Er schuldet dann Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um einen Fall aus Hessen, wo eine Frau mit pakistanischen Wurzeln eine Wohnung suchte. (Az. I ZR 129/25)
Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Die Klägerin verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro.
Dieser wandte sich an den BGH, wo er nun aber keinen Erfolg hatte. Es sei ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", stellte auch der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung fest. Der Makler sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten.
Ziel des Gesetzes sei, Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen. Darum kam der BGH zu dem Schluss, dass auch ein Makler in einem solchen Fall haften kann - nicht nur der Vermieter.
U.Maertens--VB