-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
-
Messi vor Abschiedsspiel: "Ich gehe in Frieden"
-
Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste
-
Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt
-
Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens
-
Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht
-
Trump führt Schülerproteste in Frankreich auf "Massenmigration" und Islam zurück
-
Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder
-
Israelische Siedler greifen AFP-Journalisten an und verletzten einen Fotografen
-
AfD stellt in Sachsen-Anhalt bundesweit ersten Landtagspräsidenten
-
Empörung über mutmaßlichen Trump-Aufruf an den Iran zur Auslöschung von US-Städten
-
Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren
-
Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen
-
EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern
-
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
-
Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor
-
Israel reißt Wohnhaus in Ostjerusalem ab: 70 Menschen obdachlos
-
Internationaler Währungsfonds: Anhaltender Preisschock wegen Kriegen und Krisen
-
Sachsen-Anhalt: AfD stellt mit Abgeordnetem Tillschneider auch Landtagsvizepräsidenten
-
Bundesparteien entsetzt von Wahl von AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt
-
Nach Festnahme von früherem BND-Chef: Mutmaßlicher Komplize in Untersuchungshaft
-
Erstmals in Kiew: Netze zum Schutz vor Drohnen an wichtiger Brücke angebracht
-
Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt
-
Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft
-
US-Außenminister Rubio in Reykjavik: Island ist wichtiger Außenposten für Sicherheit
-
"Neugierige" Shiffrin plant weniger Slalom-Rennen
-
Siebter Titel: Djokovic bleibt in Peking unbezwingbar
-
AfD-Politiker erstmals Landtagspräsident: Partei sieht Brandmauern gefallen
-
Gericht hebt Haftbefehl gegen früheren katalanischen Regierungschef Puigdemont auf
-
Früherer Chefspion festgenommen: Spionageverdacht gegen August Hanning
-
Schülerprotest in Frankreich: Gewerkschaft meldet landesweit 260.000 Teilnehmer
-
Festnahme von Ex-BND-Chef Hanning alarmiert die Bundespolitik
-
Alex Bodi își continuă expansiunea: planuri pentru deschiderea unui showroom ALIX LASERS la București
-
AfD-Landtagspräsident Rausch: "Brandmauern sollten der Vergangenheit angehören"
-
Bundespräsident Steinmeier will zu Staatsbesuch nach Frankreich reisen
-
Belgischer Astrophysiker Francis Halzen erhält Physik-Nobelpreis
-
Drohnenangriff auf zwei Handelsschiffe im Schwarzen Meer vor Bulgarien
-
Präsidentschaftswahl in Frankreich: Le Pen will 140 Milliarden Euro bis 2030 einsparen
-
Olympia 2036: Sechs Rivalen für München
-
Erster Titel seit Februar: Alcaraz jubelt wieder in Tokio
-
Abgeordneter Rausch in Sachsen-Anhalt bundesweit erster AfD-Landtagspräsident
-
Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig
-
Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"
-
Buchhandel wirft Kulturstaatsminister Weimer Untätigkeit bei KI vor
-
Bundesregierung kürzt internationale Klimafinanzierung - Oxfam spricht von "Wortbruch"
-
Institut: Bevölkerung dürfte in kommenden Jahren schrumpfen - besonders im Osten
-
Sachsen-Anhalt: Alterspräsidentin von Angern mahnt politische Verantwortung an
-
Trump weitet Zugang zu steuerfreiem Diesel aus
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
Daten über Zahlungsprobleme muss die Schufa nicht sofort dann löschen, wenn gezahlt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und gab der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Die bisherige Frist von bis zu drei Jahren hält der BGH als Leitlinie für angemessen, das muss aber im Einzelfall abgewogen werden. (Az. I ZR 97/25)
Das Kölner Gericht muss nun neu über die Klage eines Manns entscheiden, der drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten beglich. Die Schufa stufte das Risiko eines Zahlungsausfalls als "sehr kritisch" ein. In solchen Fällen kommen Verträge oft nicht zustande.
Der Mann wehrte sich dagegen, dass die Daten für bis zu drei Jahre gespeichert wurden. Er gab an, dass er einen Arbeitsplatz in einem sensiblen Bereich wegen seines Schufa-Eintrags nicht bekommen habe. Das Oberlandesgericht entschied im April, dass die Schufa solche Daten sofort löschen müsse.
Denn zuvor, im Dezember 2023, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien bestimmte Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Dabei ging es aber um die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz, nicht um erledigte Zahlungsstörungen.
Ein entscheidender Unterschied, wie der BGH nun feststellte. Denn die Schufa greife hier nicht auf öffentliche Daten aus dem Schuldnerverzeichnis zu, sondern ihre Vertragspartner meldeten ihr Informationen über Gläubiger, Höhe und Inhalt der Forderungen.
Gesetzlich ist die Frist nicht geregelt. Es gibt aber im sogenannten Code of Conduct eigene Regeln der Wirtschaftsauskunfteien, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach werden Daten über ausgeglichene Forderungen nach Zahlungsausfällen für drei Jahre gespeichert, unter bestimmten Voraussetzungen auch nur für 18 Monate.
Das hält der BGH grundsätzlich für einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten - also der Schufa an einer möglichst guten Beurteilung der Kreditwürdigkeit und des früheren Schuldners, möglichst schnell wieder kreditwürdig zu sein. Es müsse aber möglich sein, dass der Schuldner besondere Umstände vorbringen kann, betonte der BGH.
Nach dem Urteil zeigten sich beide Seiten grundsätzlich zufrieden. "Ich hoffe natürlich, dass die Schufa gemäß dem Urteil in vielen Fällen, die wir auch vertreten, die Einträge löscht", sagte der Anwalt des Klägers. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob Gründe für eine schnellere Löschung vorlägen - "in vielen Fällen, die wir vertreten, liegen diese Gründe vor".
Die Schufa begrüßte die BGH-Entscheidung, forderte aber eine weiter gehende gesetzliche Regelung. "Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft und auch zur Entlastung der deutschen Gerichte brauchen wir eine verlässliche gesetzliche Rechtsgrundlage über sämtliche Bonitätsinformationen und Speicherfristen, wie sie im Code of Conduct geregelt sind", sagte eine Sprecherin.
L.Stucki--VB