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Ifo: Betriebe planen wegen Mindestlohn Stellenstreichungen und Preiserhöhungen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde - einer Befragung zufolge empfinden viele Betriebe dies als starke Belastung. 37 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, von der Mindestlohnerhöhung "direkt betroffen" zu sein, wie das Münchener Ifo-Institut am Dienstag mitteilte. Viele von ihnen wollen deshalb Stellen streichen, weniger investieren und die Preise erhöhen.
Von den "betroffenen" Unternehmen plant laut Ifo wegen der Mindestlohnerhöhung mehr als jedes fünfte (22 Prozent), Stellen zu streichen. Jedes zweite betroffene Unternehmen will die Preise erhöhung und 28 Prozent planen mit weniger Investitionen.
Besonders häufig wird der Mindestlohn im Gastgewerbe gezahlt. 77 Prozent der Unternehmen in der Branche gaben in der Ifo-Befragung an, von der Erhöhung betroffen zu sein. Auch im Einzelhandel sind es mit 71 Prozent sehr viele Betriebe. In der Industrie zahlt vor allem das Textil- und Bekleidungsgewerbe (62 Prozent) sowie die Lebensmittelbranche (59 Prozent) häufig Mindestlohn. Kaum wirkt sich die Anhebung hingegen im Baugewerbe aus, weil dort ein höherer Branchenmindestlohn gilt.
"Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche besonders schädlich ist", erklärte der Ifo-Forscher Sebastian Link. Bei der Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 seien wesentlich geringere Effekte erwartet worden. Befragt wurden im Oktober im Rahmen der Ifo-Konjunkturumfrage rund 4600 Unternehmen.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte die Anhebung des Mindestlohns im Juni empfohlen, das Kabinett setzte die Empfehlung per Rechtsverordnung um. Laut Bundesarbeitsministerium profitieren rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Erhöhung. Vorangeganen war eine heftigte politische Debatte. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und Union formuliert, dass "ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar" sei.
B.Wyler--VB